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Sondergenehmigung für Schutzmasken

Schutzmasken ohne gültiges CE-Zeichen können vorerst bis zum 31. August unter bestimmten Voraussetzungen medizinischem Personal zur Verfügung gestellt werden: Dazu gehört die Klassifizierung KN95, die dem deutschen FFP-Standard gleichzusetzen ist. Das Produkt muss auf der Empfehlungsliste der US-Seuchenschutzbehörde stehen, und es muss in den USA, in Japan, Kanada oder Australien zugelassen sein. Dann genügt ein formloser Antrag auf Sonderzulassung, der entsprechende Nachweise enthält. Infos dazu finden sich auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimitel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn.

Die Preise für Schutzmasken, die vor der Corona-Pandemie 60 bis 70 Cent gekostet hatten, schossen zwischenzeitlich durch die Decke, weil es über mehrere Wochen einen Lieferengpass gab. „Manche Lieferanten verlangten dafür sechs bis sieben Euro“, sagt der DRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Rau. „Die haben sich verzockt. Mit ihnen mache ich keine Geschäfte mehr.“ Aktuell kosteten die Schutzmasken rund drei Euro.

Auch für die Polizei hat Werner Gollmer Schutzmasken besorgt, da er mitbekommen hatte, dass die Beamten ebenfalls nicht ausreichend versorgt waren. 600 hat das Polizeipräsidium Reutlingen bereits abgenommen. Weitere 400 werden nachgeliefert. Entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des polizeiärztlichen Dienstes schützen sich die Beamten damit vor einer Infektion beim Kontakt mit Covid-19-Erkrankten. Für die zentrale Beschaffung von Schutzmasken sei das Logistikzentrum Baden-Württemberg zuständig, erklärt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen, Björn Reusch. Material auch anderweitig zu beschaffen, sei nicht außergewöhnlich. „Inzwischen sind wir gut mit Schutzmasken versorgt“, sagt der Leiter des Kirchheimer Polizeireviers, Fabian Mayer. Die Lieferungen kämen sukzessive an. Das habe vor ein paar Wochen ganz anders ausgesehen. ank