Infoartikel

Sonderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Die Förderung über das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt durch das Land ist derzeit über den Landesverband Badischer Rassegeflügelzüchter, über den Landesverband der Rassegeflügelzüchter von Württemberg-Hohenzollern und den Landesverband der Rassekaninchenzüchter Württemberg-Hohenzollern möglich.

Der Grund für die Förderung ist, den Rückgang von „extrem gefährdeten“, „stark gefährdeten“ Geflügelrassen und von „extrem gefährdeten“, „stark gefährdeten“ und „gefährdeten“ Kaninchenrassen nach der Liste des Arbeitskreises Kleintiere im Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bestenfalls zu stoppen, zumindest aber zu verlangsamen und so die biologische Vielfalt in der Rassegeflügelzucht zu bewahren und zu stärken.

Das Ziel der Maßnahmen ist die Gewinnung von mindestens 20 neuen Zuchten. Ein Züchter wird finanziell dann unterstützt (Geflügel: bis zu 500 Euro; Kaninchen: bis zu 1000 Euro), wenn eine einheimische Rasse (Geflügel Gefährdungsklassen 1-2; Kaninchen 1-3) angeschafft und gezüchtet wird. Als Nachweis werden die Tiere in das Zuchtbuch des Vereins oder Verbands eingetragen. Die Zuchttiere sollen auf einer Landesverbandsschau ausgestellt werden. Züchter sollen sich an die genannten Verbände wenden. Der jeweilige Landesverband wickelt die Förderung ab. ah