Infoartikel

Sozialbauverpflichtung der Stadt Kirchheim

Seit 2018 müssen in Kirchheim Grundstückseigentümer und Investoren, die durch Entscheidungen des Gemeinderates zum Bauplanungsrecht begünstigt sind, preisgüns­tige Mietwohnungen einplanen. Dabei gilt: Mindestens 30 Prozent von neu geschaffenem Wohnraum im Geschosswohnungsbau müssen Mietern zu günstigen Konditionen angeboten werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 250 Quadratmetern neu geschaffener Wohngeschossfläche. Das bedeutet: Bei kleineren Vorhaben gilt die Sozialbauverpflichtung nicht.

Wer infrage kommt, den vergünstigten Wohnraum zu nutzen, regelt das Landeswohnraumförderungsgesetz.

Einen Anspruch haben in Baden-Württemberg zum Beispiel Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, deren Bruttojahreseinkommen 65 600 Euro nicht übersteigt. Allerdings gilt zu beachten, dass sich die Größe der Wohnung nach Personenzahl richtet. Die Vermietungsdauer des vergünstigten Wohnraums ist auf 25 Jahre festgelegt.pm