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Sportler können die Fastentage nachholen

Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Jeder Muslim ab der Pubertät darf in diesem Monat jeweils von Sonnenauf- bis Untergang weder essen noch trinken. Dieses Jahr hat er am 5. Mai begonnen und endet am 4. Juni

Ausnahmen gibt es nicht nur für Schwangere, Kinder und Kranke, sondern auch für „Schwerstarbeiter“, so wie Sportler, denen bei Einhaltung der Fastenregeln gesundheitliche Schäden drohen würden. Sie können das Fasten aufschieben, die Tage also nachholen.max