Kirchheim

Syrer stellen das Gros der Flüchtlinge in Kirchheim

Unterbringung Sachgebietsleiterin Anna Breyer informiert den Kirchheimer Gemeinderat über Herkunft, Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis von Flüchtlingen. Von Andreas Volz

Auf der Kirchheimer Klosterwiese hat sich in letzter Zeit nicht viel getan.Foto: Jean-Luc Jacques
Auf der Kirchheimer Klosterwiese hat sich in letzter Zeit nicht viel getan. Foto: Jean-Luc Jacques

Im „Werkstattbericht“ zur Flüchtlingsunterbringung war es im Kirchheimer Gemeinderat bislang eher um das gegangen, was tatsächlich an Werkstätten erinnert: um den Stand der Bauarbeiten in den einzelnen Quartieren. Jetzt gab es dazu noch einen Einblick in die Arbeit im Sachgebiet Ausländerwesen und Bürger-Service. Sachgebietsleiterin Anna Breyer informierte über Herkunftsländer sowie über Unterschiede bei Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis.

In der Anschlussunterbringung wohnen in Kirchheim derzeit 362 Personen aus mehr als 16 Staaten. Ganz genau lässt sich die Zahl der Nationen nicht angeben, weil Staatsangehörigkeit und Nationalität nicht immer dasselbe bedeuten. Außerdem führt die amtliche Statistik in Kirchheim für insgesamt elf Personen die Rubriken „staatenlos“ oder „ungeklärt“ auf.

Immerhin lassen sich die drei häufigsten Herkunftsländer ganz klar festlegen. Anna Breyer: „Stark sind, außer Syrien, auch Afghanistan und Gambia vertreten.“ Alle drei Länder zusammen stellen mehr als zwei Drittel der 362 Menschen, die aktuell in Kirchheim untergebracht sind: 154 Syrer, 50 Afghanen und 41 Gambier.

Wegen des Bürgerkriegs genießen die Syrer subsidiären Schutz und erhalten somit zu fast 100 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis, führte Anna Breyer weiter aus. Ganz anders verhalte sich das mit den Gambiern: „Personen aus Gambia kommen hauptsächlich wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage.“ Sie erhielten deswegen eher keine Aufenthaltserlaubnis, sondern allenfalls eine Duldung oder Gestattung.

Der Aufenthaltsstatus „Gestattung“ greift dann, wenn Menschen schon seit zwei Jahren hier sind, aber immer noch keinen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben. Die Kommunen müssen dann Wohnraum in der Anschlussunterbringung zur Verfügung stellen, bis ein solcher Bescheid einen anderen Status festlegt. Eigentlich kann dieser Bescheid nur zustimmend oder ablehnend ausfallen.

Auf die Anlehnung allerdings folgt nicht die sofortige Ausweisung. Aus den unterschiedlichsten Gründen können abgelehnte Asylbewerber in Deutschland „geduldet“ werden. Trotzdem stellt Anna Breyer fest: „Geduldete sollten eigentlich in ihr Heimatland zurückkehren. Sie müssten deshalb auch jederzeit mit ihrer Abschiebung rechnen.“

Einzige Ausnahme: Während einer Berufsausbildung sind Abschiebungen nicht möglich. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht für Geduldete, um wenigstens für eine gewisse Frist vor der Abschiebung sicher zu sein. „Diese Ausbildungsduldung wurde letztes Jahr eingeführt. Bisher haben wir da aber nur ganz wenige Anträge bekommen“, berichtet Anna Breyer.

Zum Arbeitsmarkt sagt sie folgendes: „Nach einer Anerkennung ist er frei zugänglich.“ Bei einer Ablehnung des Asylantrags sieht es dagegen ganz anders aus: „Mit einer Duldung darf man nicht arbeiten. Nur wer während seines Antrags schon gearbeitet hat, darf danach noch drei Monate lang weiterarbeiten.“ Anschließend gebe es für Menschen in Kirchheim nur noch die Möglichkeit, sich an das Regierungspräsidium in Karlsruhe zu wenden, das über eine weitergehende Arbeitserlaubnis entscheiden könne.

Wer dagegen aus einem der „sicheren Herkunftsländer“ stammt und einen Asylantrag stelle, dürfe überhaupt nicht arbeiten - unabhängig vom Status. Über die normale Arbeitserlaubnis wird im Kirchheimer Rathaus entschieden: „Das ist ab dem vierten Monat nach Antragstellung möglich - wenn ein konkretes Jobangebot vorliegt.“ Wer eine Erlaubnis beantragt, bekommt sie fast immer. Anna Breyer schätzt, dass nur ungefähr 30 Prozent überhaupt nach einer Arbeitsgenehmigung fragen. „70 Prozent kommen gar nicht mit einem konkreten Angebot zu uns.“

Zahlen und Daten zur Unterbringung in Kirchheim

Eine zweistellige Zahl erreichen in der Anschlussunterbringung in Kirchheim Menschen aus dem Irak, aus Pakistan, Eritrea, Russland und dem Iran. Weitere Personen stammen aus Serbien, Nigeria, Somalia, Indien, Kamerun, Tunesien, Palästina und der Türkei. Syrer, Afghanen und Gambier stellen aber bei Weitem die Hauptkontingente.

235 von 362 Personen, die in Kirchheim einen Platz in der Anschlussunterbringung belegen, haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis, die trotzdem nicht unbefristet ist.

25 Personen sind geduldet, nachdem ihr Antrag abgelehnt worden war. Sie sind „vollziehbar ausreisepflichtig“. Ihre Abschiebung ist lediglich ausgesetzt.

102 Menschen warten noch auf ihren Bescheid und befinden sich deshalb im Status der „Gestattung“. Ihr Asylverfahren läuft also noch, aber sie sind trotzdem schon länger als zwei Jahre hier.

Am Samstag, 21. Oktober, gibt es von 10 bis 12 Uhr unter den Kirchheimer Rathausarkaden einen gemeinsamen Infostand der Koordinationsstelle in der Ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, des Integrationsrats und der Wohnungs-Akquise.vol