Kirchheim

Tuning, aber sicher

Tipps fürs „Aufmotzen“ von Autos – An Garantie und Kfz-Versicherung denken

Breiter, tiefer, schneller: Die Möglichkeiten, sein „Heiligs Blechle“ aufzuhübschen, sind zahlreich. Von Felgen über Fahrwerk, Motor, Optik und Sound gibt es fast nichts, was sich nicht individuell gestalten ließe.

Schön ist, was gefällt. Mancher Autobesitzer will sein Auto schöner und schneller machen. Auch das ist möglich: Tuning verleiht
Schön ist, was gefällt. Mancher Autobesitzer will sein Auto schöner und schneller machen. Auch das ist möglich: Tuning verleiht Flügeltüren.Foto: TSS Tuning

Kirchheim. „Wer mit dem Gedanken spielt, sein Auto zu tunen, sollte sich im Vorfeld damit auseinandersetzen“, sagt Harry Kellner, Leiter Kraftfahrzeugtechnik beim ADAC Württemberg. Zum einen setzt der Gesetzgeber den Veredelungen Grenzen. Zum anderen sollte sich der Tuningfan der Tragweite der geplanten Veränderungen bewusst werden. So manche Umgestaltung kann noch andere Umbauten am Auto und damit Kosten nach sich ziehen. Das gleiche gilt für das Frisieren des Motors oder für Veränderungen am Fahrwerk. Auch Frank Sigel von TSS Tuning in Kirchheim empfiehlt, sich vorher zu informieren was erlaubt ist und was nicht.

Wer sich entschieden hat was er machen möchte, sollte bei der Auswahl der Umrüstungen auf Qualität achten. Auf Nummer sicher geht, wer sich für Tuningsätze oder -teile entscheidet, die über eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten verfügen. „Dort ist vermerkt, welche weiteren notwendigen Maßnahmen damit verbunden sind“, sagt Harry Kellner.

Beispielsweise kann die Felgenbreite und die Einpresstiefe der Rad-Reifen-Kombination Spurweite, Lenkverhalten, Lenkkräfte, Fahrstabilität und Geradeauslauf beeinflussen. Außerdem ist auf die Freigängigkeit zu Karosserie und Fahrwerksteilen zu achten.

Bei Fahrwerksumbauten und Tie­ferlegungen kommt es auf die optimale Abstimmung zwischen den Fahrwerksfedern, den Dämpfern und der Achsgeometrie an. Wer sein Fahrwerk also umbauen möchte, entscheidet sich besser für ausgewogene Komplettpakete bekannter Hersteller. Federn und Dämpfer sind aufeinander abgestimmt und haben die entsprechenden Prüfzeugnisse.

Klassisch ist die Veredelung des Fahrzeugs mit Spoilern. Sie verbessern die Aerodynamik, erhöhen die Endgeschwindigkeit und können bei über 100 Kilometern pro Stunde den Kraftstoffverbrauch verringern. Allerdings: Ein Heckspoiler bringt mehr Anpressdruck auf die Hinterachse, was gleichzeitig die Vorderachse entlastet und umgekehrt. Die Spoiler müssen zum Fahrzeug passen und an den vorgeschriebenen Befestigungspunkten montiert sein.

„Auf jeden Fall von einer technischen Überwachungsorganisation abgenommen werden müssen Tu­ningarbeiten an Fahrwerk und Motor“, erklärt der ADAC-Fachmann. Beim Chiptuning rät Kellner: „Finger weg von nicht freigegebenen Systemen. Seriöse Systeme funktionieren erst dann, wenn der Motor seine Betriebstemperatur hat.“ Entwickle das System bei kaltem Motor das höhere Drehmoment, liege auf dem Kurbeltrieb der volle Druck an, was das Aggregat stark belaste.

Manche selbst ausgeführte Bastelarbeit kann zum Verlust der Garantiezusage des Herstellers führen. Daran hat zu denken, wer sein Fahrzeug tunt. Ein anderer Punkt ist die Versicherung. Der Kfz-Versicherer gibt Auskunft darüber, welche Tuningteile automatisch von der Versicherung abgedeckt sind. Eine nachträgliche Anpassung an die Wertsteigerung ist bei der Kaskoversicherung möglich. Die Erhöhung der Motorleistung durch Tuning kann übrigens auch eine höhere Einstufung in der Haftpflichtversicherung nach sich ziehen.

Was beim Tuning erlaubt ist, regelt der Gesetzgeber. Viele Änderungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn sie nicht durch eine Sachverständigen- oder Prüforganisation abgenommen wurden. Anschließend müssen dann oft auf der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden. Wer in eine Polizeikontrolle kommt, sollte die nötigen Nachweise vorweisen können.

Gesetzliche Regelungen zum Tuning

Kritisch ist das Tuning dann, wenn die Maßnahme zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Dies ist dann der Fall, wenn der Umbau die Fahrzeugart verändert – etwa, wenn der Pkw zum Wohnmobil wird – wenn sich durch das Tuning das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert, und wenn durch die Maßnahme eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es um Veränderungen an der Bremsanlage, der Lenkung, bei den Reifen und am Fahrwerk geht oder um tragende Teile.

Eine Änderungsabnahme nach Paragraf 19 (3) StVZO ist nur dann möglich, wenn die Teilegenehmigungen oder Teilegutachten vorliegen. Zu den Teilegenehmigungen gehören die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) und Genehmigungen nach dem EG-Recht (EG-Typgenehmigungen). Teilegenehmigungen sind auch Genehmigungen nach speziellen Regelungen, wie etwa die ECE-Regelung. Im Teilegutachten (TGA) ist nach Angaben des GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) festgehalten, ob nach dem bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau eines Zubehörteils der Wagen den Vorschriften entspricht. Erstellt wird das TGA von beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) akkreditierten und darauf spezialisierten Prüfinstituten und Prüflaboratorien.

Informationen zum sicheren Tuning gibt es auch bei „Tune it! Safe!“, einer Initiative gegen unseriöses Tuning. cw