Kirchheim

Ungerechte Gerechtigkeit

Nicht immer ist „gut gedacht“ gleichbedeutend mit „gut gemacht“. Das scheint auch der Kirchheimer Gemeinderat gespürt zu haben, sodass er jetzt die richtige Entscheidung getroffen hat: sich bei der Sozialbauverpflichtung vorerst lieber gar nicht zu entscheiden. Es gibt eben noch großen Klärungsbedarf.

Vor allem dürfte zu klären sein, ob eine entsprechende Richtlinie tatsächlich dazu beitragen kann, dass in Kirchheim geschaffen wird, was schon so lange angemahnt wird: mehr preisgünstiger Wohnraum - für Menschen, die bei den marktüblichen Preise einfach nicht mithalten können. Dass hier gehandelt werden muss, steht außer Frage. Wie aber genau zu handeln ist, darüber lässt sich trefflich streiten.

Wenn es dumm läuft, wird das Gegenteil erreicht: Bauträger bauen dann lieber gar nicht. Oder sie entscheiden sich für Projekte, bei denen rechtzeitig geklärt ist, dass die Sozialbauverpflichtung keine Anwendung findet. Immerhin ist es das legitime Interesse eines Bauträgers - sofern es sich nicht um eine Genossenschaft handelt -, mit seinem Vorhaben Geld zu verdienen, möglichst viel Geld.

Es gibt aber noch ein ganz anderes Problem: Sollte trotz allem gebaut werden, unter Anwendung der neuen Richtlinie, wird der Bauträger bestimmt nicht auf seine Einnahmen verzichten. Er wird die entgangenen Summen vielmehr an diejenigen weiterreichen, die die übrigen Wohnungen finanzieren. Im Einzelfall kann das statt zu mehr Gerechtigkeit zu größerer Ungerechtigkeit führen: Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, wäre dann doppelt gestraft: Ihm entgeht nicht nur die Subvention der anderen. Zu allem Überfluss zahlt er sie sogar noch!