Infoartikel

Vorrang haben die Vorgaben des Landkreises

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt seit dem 19. Oktober. Grundsätzlich müssen sich danach alle Bürger in Baden-Württemberg richten. Es gibt aber Ausnahmen: Erlässt ein Landkreis eine strengere Allgemeinverfügung, weil er besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen ist, hat sie Vorrang.

Der Landkreis Esslingen hat mit einer Allgemeinverfügung Kontaktbeschränkungen strenger geregelt als das Land. Grund ist der starke Anstieg der Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte im Kreis innerhalb von vier Tagen zunächst die Vorwarnstufe von 35, dann den kritischen Wert von 50 und schließlich sogar die 80er-Marke überschritten. Damit liegt ein erhöhtes regionales Ansteckungsrisiko vor. Zudem gibt es vermehrt diffuse, nicht mehr nachvollziehbare Infektionsketten.

Die aktuellen Regeln mit Landesverordnung, Allgemeinverfügungen und FAQs gibt es auf der Landkreis-Homepage: www.landkreis-esslingen.de.bil