Infoartikel

Wann darf ich mein Autokennzeichen behalten?

Umzug oder neue Adresse? Keine Sorge wegen des Kfz-Kennzeichens. Selbst wenn sich die Anschrift und der Landkreis ändern, können Autofahrer ihr Nummernschild behalten. Selbst wenn sich der Halter ändern sollte, kann das Autokennzeichen das gleiche bleiben. Lediglich die Adressen- oder die Halteränderung muss der Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden. „Solange das Fahrzeug nicht abgemeldet wird, ist eine Änderung des Nummernschilds nicht nötig. Aber sobald das Auto abgemeldet wird, ist Schluss. Dann wird ein neues Kfz-Kennzeichen nötig“, erklärt Stefan Bayer vom Landratsamt Esslingen.

Infos gibt es unter www.landratsamt-esslingen.de oder unter www.bmvi.de.