Infoartikel

Was mit „wildem Müll“ passiert

Wer „wilden Müll“ entdeckt, sollte das der Polizei oder dem Ordnungsamt melden. Der städtische Vollzugsdienst fährt dann zur Ablagestelle. Wenn die Mitarbeiter eindeutige Hinweise auf den Verursacher finden oder ihn auf frischer Tat ertappen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Meist gestaltet sich die Ermittlung allerdings schwierig.

Beseitigt wird der „wilde Müll“ von den Mitarbeitern des Baubetriebshofs. Gibt es Hinweise auf gefährliche Stoffe, ziehen sie die Polizei hinzu.

Mit welchen Strafen bei der Ablagerung von wildem Müll zu rechnen ist, verrät der Bußgeldkatalog des baden-württembergischen Umweltministeriums. Schon eine Zigarettenschachtel kann ein Bußgeld in dreistelliger Höhe nach sich ziehen, ein Elektrogerät sogar bis zu 2 500 Euro Strafe. pm

1 Fragen und Meldungen zum Thema Müll nimmt die Stadtverwaltung unter der Nummer 0 70 21/5 02-2 25 entgegen oder per E-Mail an: ordnung@kirchheim-teck.de