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Was sich für Hebammen außerdem ändert

Neue Pauschale. Freiberufliche Hebammen, die mindestens eine Geburt pro Quartal betreuen, erhalten von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig eine Ausgleichszahlung. Hintergrund sind die stetig steigenden Belastungen bei der Berufshaftpflicht. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag soll 4 400 Euro betragen. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands (DHV) waren die Prämien zum 1. Juli 2015 auf 6 274 Euro gestiegen. Der DHV kritisiert, dass die Hebammen für die Differenz selbst aufkommen müssen. Zuschlag abgeschafft. Bisher hatte die GKV pro Hausgeburt einen Zuschlag gezahlt, um die hohen Versicherungskosten abzufedern. Sie hatte sich geweigert, dieses System fortzusetzen, weil es bei Hebammen mit vielen Hausgeburten in der Vergangenheit zu „Überzahlungen“ gekommen sei. Honorare steigen. Freiberufliche Hebammen erhalten für alle Leistungen künftig fünf Prozent mehr Geld.adö