Infoartikel

Weitere Verordnungen

Wer bei Unfällen keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Zudem gibt es auch noch einen Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder hinter Einsatzfahrzeugen fahren: Hier drohen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ein Bußgeld von 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro plus ein Punkt werden fällig beim Halten in zweiter Reihe, Parken auf Geh- und Radwegen oder Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr.

Kommunen können künftig Fahrradzonen einrichten.

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn ab sofort einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Vorher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, ist ab sofort genauso verboten wie die Nutzung von Radarwarnern. Benutzer zahlen 75 Euro, wenn sie erwischt werden. Außerdem gibt es einen Punkt.

Inlineskater werden wie Fußgänger behandelt und müssen auf einem Gehweg fahren. Auf der Straße dürfen sie nur fahren, wenn es weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen gibt. leba