Kirchheim

Wenn die Alb zum Albtraum wird

Notfallplan Durch unerwartete Schneefälle und Hangrutsche kommt es auf den Albsteigen immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und Sperrungen. Rettungsnotdienste erfahren darüber eher zufällig. Von Daniela Haußmann

Räumdienste versuchen, die Albsteigen auch bei extremem Schneefall offen zu halten. Allerdings haben die Einsatzkräfte keine gen
Räumdienste versuchen, die Albsteigen auch bei extremem Schneefall offen zu halten. Allerdings haben die Einsatzkräfte keine generelle 24-Stunden-Bereitschaft, sondern nur bei vorhergesagten Unwettern. Foto: Jean-Luc Jacques

Vor allem in den Wintermonaten kommt es Witterungsbedingt immer wieder vor, dass verschneite oder vereiste Steigen für wenige Stunden gesperrt werden. Tritt in dieser Zeit auf der Alb ein Notfall auf, muss die Leitstelle reagieren und Rettungskräfte alarmieren, die die Sperrung nicht tangiert, die sich aktuell nicht im Einsatz befinden und die am schnellsten vor Ort sein können. Doch dazu muss der Disponent Bescheid wissen.

Im Winter 2017 wurde der Albaufstieg zwischen Bissingen und Ochsenwang vier Mal gesperrt, berichtet Ralf Fedderau, Kommandant der Abteilung Ochsenwang der Freiwilligen Feuerwehr (FW) Bissingen. Zumindest sind das die Fälle, von denen er durch Bürger und Kameraden erfahren hat. Fedderau rief sofort bei der Leitstelle an. „Von den Sperrungen wusste dort keiner was“, erinnert er sich. „Das ist aber wichtig. Denn die Abteilung Bissingen befährt trotz Alarmierung keine Steige, die für den Verkehr nicht freigegeben ist.“

Die Gefahr, dass ein Unfall oder ein anderes Hindernis die Straße blockiert, ist einfach zu hoch, wie Alexander Gölz erklärt. „Es nützt niemandem, wenn wir am Ende selbst feststecken, weil sich die großen Fahrzeuge nicht wenden lassen“, so der Kommandant der Feuerwehr Bissingen. Wird eine Steige gesperrt, müssen die in Römerstein-Böhringen ausrücken. „Das geht nur, wenn der Disponent im Bilde ist“, bilanziert Gölz, der sich fragt, warum es mit dem Informationsfluss hapert. Antworten sucht auch Michael Eberle, in dessen Einsatzgebiet drei Steigen liegen. Der Kommandant der Feuerwehr Lenningen musste wegen Hangrutschungen schon mitten in der Nacht mit zwei Feuerwehrautos stundenlang einen Albaufstieg sperren. Aus seiner Sicht eine Aufgabe des Straßenbauamts, das nicht erreichbar war.

Laut Thorsten König, Leiter des Straßenbauamts, ist seine Behörde nach der Gesetzeslage nicht verpflichtet, eine 24-Stunden-Bereitschaft zu unterhalten. „Nur im Winterdienst sind unser Betriebsdienst und beauftragte Fremdfirmen von 3.30 bis circa 22 Uhr auf den Straßen und Steigen unterwegs“, sagt König und räumt ein, dass es „in den Sommer- und Wintermonaten lediglich für vorhergesagte Unwetterereignisse eine Bereitschaft gibt. Für nicht vorhersehbare Ereignisse, wie Hangrutschungen oder querstehende Laster, existiert keine Rufbereitschaft.“ Dass hier eine Lücke klafft, bestreitet der Amtsleiter nicht. Auch das Verkehrsministerium habe den Bedarf erkannt. Doch eine Gesetzesänderung allein reicht nicht.

Denn in die Zuständigkeit des Straßenbauamtes fallen neben Kreis- und Landesstraßen auch Bundesstraßen, wie die Steige zwischen Gutenberg und Schopfloch. „Eine Bereitschaft rund um die Uhr ist mit momentan etwa 90 Beschäftigten nicht leistbar“, so Thorsten König. „Es braucht mehr Mitarbeiter, Fahrzeuge und Geld. Und der Bund und das Land müssen sich an den Kosten beteiligen.“ Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht. Aktuell deckt die Behörde im Winterdienst mit 15 Fahrzeugen ein rund 1 150 Kilometer großes Straßennetz ab, zu dem auch 26 Albsteigen gehören. Zum Einsatz kommen hier auch 28 Fahrzeuge von umliegenden Firmen. „Die halten Fahrzeuge, Fahrer und Geräte bereit, die wir aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorhalten“, klärt Maik Schulz, Sachgebietsleiter für den Betriebsdienst, auf. „Kommt es wie im Lenninger Tal zu einer Hangrutschung, vergeht Zeit, weil wir Firmen beauftragen müssen.“

Das Kommunikationsdefizit bei den Wintersperrungen nimmt Maik Schulz ernst. 2013 wurde in Abstimmung mit der Polizei, den Bürgermeistern und den kommunalen Bauhöfen ein Steigenkonzept entwickelt. Das regelt Abläufe für den sicheren, reibungslosen Verkehr. Dazu gehört ein Leitfaden, aus dem hervorgeht, welche Stellen über Sperrungen und andere Maßnahmen informiert werden müssen. „An die Feuerwehr haben wir damals schlichtweg nicht gedacht“, bedauert Thorsten König. „Das wollen wir korrigieren. Wir werden demnächst mit den Kommandanten Gespräche führen.“ Die Ergebnisse sollen in die Fortschreibung des Steigenkonzepts einfließen und die Leitstelle in das bestehende Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Bereitschafts- und Notdienste

Für den Betriebsdienst des beim Landratsamt Esslingen angesiedelten Straßenbauamts besteht außerhalb der normalen Dienstzeiten keine Bereitschaftspflicht. Kommt es an Steigen zu Hangrutschungen, Unfällen oder anderen Extremereignissen, kann die Polizei auf eine Liste mit Telefonnummern von Fachfirmen mit einer 24-Stunden-Bereitschaft zurückgreifen, um die Strecke abzusichern oder Reinigungsarbeiten durchführen zu lassen. Diese Liste soll nun auch bei der Leitstelle in Esslingen hinterlegt werden. Darüber hinaus kann auch die Polizei Steigen sperren. Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen informieren die Beamten in solchen Fällen immer die Leitstelle.dh