Infoartikel

Wer erhält den Impfstoff wo?

Direkt in der Praxis geimpft werden laut Dr. Wolf-Peter Miehe über 60-Jährige, Schwangere, chronisch Kranke, Menschen, die beruflich besonders gefährdet sind oder die Kontaktpersonen von besonders gefährdeten Menschen sind. Den Impfstoff für diese Patienten entnehmen die Hausarztpraxen dem Sprechstundenbedarf, für den jeweils im Frühjahr Grippeimpfstoff bestellt wird.

In die Apotheke geschickt werden in manchen Praxen Privatpatienten, die dort Grippeimpfstoff auf Rezept erhalten können. Andere Praxen entnehmen auch diesen Impfstoff dem Sprechstundenbedarf. In Baden-Württemberg können zudem alle anderen gesetzlich Versicherten, auch wenn sie nicht in die oben genannte Gruppe fallen, ein Rezept für Grippeimpfstoff erhalten, das in der Apotheke einzulösen ist.adö