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Wie funktioniert ein Preisgericht?

Zu den Preisrichtern gehörten Architekten, Stadträte, Vertreter der Stadt und der künftige Nutzer. Unterschieden wird zwischen Fach- und Sachrichtern. Nur Erstere haben Stimmrecht, die anderen diskutieren aber mit. Alle Arbeiten sind anonymisiert und mit Nummern versehen.

Beim ersten Rundgang wurden Arbeiten mit grundlegenden Mängeln ausgeschieden. Ein Mitglied beantragt den Rauswurf, er muss einstimmig erfolgen, sonst bleibt die Arbeit drin. Es fielen 13 der 31 Arbeiten aus dem Rennen.

Beim zweiten Rundgang schaute das Preisgericht noch kritischer hin. Nun traf es Arbeiten, die in Teilbereichen bemerkenswerte Lösungen, aber andere Mängel haben. Es war keine Einstimmigkeit mehr nötig. Doch wurden neun Arbeiten einstimmig ausgeschieden. Zweimal gab es bei neun Stimmberechtigten eine Gegenstimme, einmal sogar drei Gegenstimmen.

Nun wurden Arbeitsgruppen gebildet, die die verbliebenen sechs Entwürfe schriftlich beschrieben und beurteilten. Diese Beurteilungen wurden im Gesamtgremium vorgestellt und diskutiert. Dann entschied das Preisgericht über Rangfolge und die Verteilung des Preisgeldes - bei dem zuvor nur die Gesamtsumme feststand.

Ahnt ein erfahrener Architekt bei manchem Entwurf, von wem er stammt? Das sei früher viel wahrscheinlicher gewesen, sagt Professor Hans Klumpp. Durch die Computertechnik und Fremdzeichnungen lasse sich die Handschrift viel schwerer erkennen. Ahne er selbst etwas, müsse er darüber schweigen. Manchmal gebe es auch Überraschungen.

Manche Architekten könnten anhand der - vorher bekannten - Zusammensetzung des Preisgerichts beurteilen, ob sich eine Teilnahme für sie lohne. pd