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Wirtschaftliche Interessen müssen erst mal hinten anstehen

Den Rahmen für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes bilden die Leitlinien des Landes Baden-Württemberg, des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie ein vom Deutschen Leichtathletikverband (DLV) entwickeltes und empfohlenes Hygiene- und Durchführungskonzept, das auch von Landesverbänden, Kreisen und Vereinen als Grundlage für eigene Konzepte verwendet werden kann.

Für alle Wettkämpfe muss demnach neben einem Sonderantrag an die jeweiligen Behörden ein Durchführungs- und Hygienekonzept erstellt werden - und das hat es in sich: Neben allgemeinen Grundsätzen muss der Wettkampfablauf genau definiert sein. Risikominimierung durch Distanz- und Hygieneregeln, Zugang zum Stadion innerhalb eines Zeitfensters, Aufwärmen in extra ausgezeichneten Bereichen, Regelungen hinsichtlich Betreten der entsprechenden Wettkampfbereiche bis hin zum Verlassen des Stadions.

Die Höchstgrenze zugelassener Athleten zu einer Veranstaltung liegt derzeit bei 99. Dies bedeutet im Umkehrschluss begrenzte Kontingente an Startplätzen. Pro Disziplin und Altersklasse sind maximal zwölf Teilnehmer zuge­lassen. Verzichtet werden muss auf zuschauende Eltern, Fans, sowie auf Bewirtung, Umkleiden und Duschen.

Wer eine Veranstaltung anbietet, muss wirtschaftliche Interessen also außer Acht lassen. In erster Linie geht es um die Leichtathletik und die Sportler, die nach monatelanger Wettkampf-Abstinenz und reduziertem Training wieder eine Standortbestimmung brauchen. mm