Kirchheim

Ziel: Spontankäufe vermeiden

Interview Die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Cornelie Jäger, spricht sich zwar gegen ein Verbot bestimmter Tierarten aus, trotzdem fordert sie, dass sich Halter kundig machen.

Ziel: Spontankäufe vermeiden
Ziel: Spontankäufe vermeiden

Frau Jäger, ist ein Tier immer noch eine Sache?

Cornelie Jäger: Tiere sind keine Sache. Diese rechtliche Gleichstellung hat der Gesetzgeber bereits 1990 beseitigt. Tiere werden durch besondere Gesetze geschützt. Wer ihnen wiederholt oder länger erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder sie ohne vernünftigen Grund tötet, begeht eine Straftat. In Abhängigkeit von der Schwere des Vergehens und davon, ob es sich um wiederholte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz handelt, können Auflagen für die Haltung erteilt, empfindliche Bußgelder verhängt oder sogar eine Haftstrafe auf Bewährung erteilt werden.

Der Tierschutzbund gibt an, dass etwa 30 000 Reptilien in Heimen auf ein neues Zuhause warten. Sollte der Verkauf und die Haltung solcher Tierarten verboten werden?

Dann müsste auch die Haltung anderer Tierarten eingeschränkt werden. Und natürlich gibt es auch zahlreiche Besitzer von Reptilien, die sich der Verantwortung bewusst sind. Fakt ist, dass die Haltung von Schlangen, Schildkröten, Waranen und anderen Reptilien, mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Die Kosten für Terrarien, die sich an der Größe des Tieres orientieren müssen, oder auch die Stromkosten, die zu Buche schlagen, weil bestimmte Arten entsprechende Beleuchtungsmittel oder eine Heizung benötigen, werden genauso unterschätzt wie die oft hohe Lebenserwartung der Tiere.

Brauchen Reptilien spezielle Tierärzte?

Es ist natürlich ratsam, mit diesen Tierarten zu einem Spezialisten zu gehen, der sich mit den Krankheitsbildern, die bei ihnen auftreten, detaillierter auskennt, als ein Veterinär, der sich im Praxisalltag hauptsächlich mit Hunden, Katzen und Kleintieren befasst. Schlussendlich gilt mit Blick auf Reptilien auch das, was bei weniger exotischen Arten gilt: Wer sich ein Tier anschafft, müssen sich kundig machen.

Sollte eine entsprechende Regelung rechtlich verbindlich werden?

Wer sich ein Tier anschafft, sollte seine Sachkunde darlegen können. Einen solchen Passus werde ich mit Sicherheit in meinen Vorschlag für eine Tierschutz-Heimtierverordnung aufnehmen, den ich aller Voraussicht nach zu Beginn des neuen Jahres vorstellen werde. Beispielsweise einen zweistündigen Kurs zu besuchen, der Grundwissen über die Haltung einer bestimmten Tierart vermittelt, ist kein großer Aufwand und nicht unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass schon ein Kaninchen leicht zehn Jahre alt wird. Ziel muss es sein, Spontankäufe zu vermeiden. Ob das nun durch einen Kurs erfolgt, durch das Lesen von Ratgebern oder einem Beratungsgespräch im Tierheim, ist unerheblich. Wichtig ist, dass diejenigen, die sich ein Tier zulegen wollen, gründlich über die Tragweite ihrer Entscheidung nachdenken.

Ist es ratsam, Hunde über Billiganbieter zu beziehen?

Zwischenzeitlich haben die osteuropäischen Anbieter ihre Preise angehoben und ihr Marketing stark verbessert. In Broschüren und Flyern wird mit all dem geworben, was deutsche Züchter versprechen und auch halten. Allerdings haben die Billiganbieter lediglich den Verkaufspreis erhöht, während die Tiere nach wie vor oft in keinem guten Zustand sind. Von solchen Käufen ist abzuraten. Das gilt auch für Anzeigen im Internet. Daniela Haußmann