Notzingen. Hinter der historischen Kelter im Notzinger Ortskern, die seit geraumer Zeit ein Restaurant beherbergt, wird es einige Veränderungen geben: Zwei alte Häuser werden abgerissen. Direkt neben der Kelter entsteht ein privates Wohngebäude, dessen Bauherr drei Stellplätze vorweisen muss. Darauf folgt der Neubau der Firma FWD, die dort eine seniorengerechte Wohnanlage mit 16 Einheiten baut. Hier fordert der Gesetzgeber nur acht Stellplätze.
Dies warf nun die Frage auf, wo die Parkplätze in diesem Areal untergebracht werden können. Die Lösung schien für die Investoren auf der Hand zu liegen, denn in unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich mehrere öffentliche Parkflächen, und die Frage nach einer Umwidmung wurde gestellt. Georg Frank gab in seiner Funktion als Vorsitzender des Musikvereins schon in der vorherigen Sitzung zu bedenken, dass alljährlich das Dätscherfest auf dem Kelterplatz stattfindet und diese Plätze an diesen Tagen unverzichtbar sind. Daraufhin wurde nach einer Lösung gesucht – und gefunden. Die Parkplätze bleiben im Eigentum der Gemeinde und die Kommune übernimmt eine Baulast. Gleichzeitig verpflichtet sich der „Nutznießer“ dieser Abmachung, sprich die FWD, an mehreren Festtagen im Jahr die Plätze nicht zu benutzen.
Zudem kommt die FWD dem privaten Häuslebauer entgegen. Dieser hat zwar für drei Stellplätze genügend Platz hinter seinem Haus, jedoch keine eigene Zufahrt. Die FWD erklärte sich bereit, für diese Überfahrt eine Baulast zu übernehmen, damit die Autos hinters Gebäude gelangen können. „Damit sind beide zufrieden und das ist eine gute Sache“, urteilte Sven Haumacher.
Georg Frank freute sich darüber, dass auf seine Anregung hin die Platzfreihaltung auf das Dätscherfest fokussiert wurde. „Es gibt dort aber auch andere Veranstaltungen, etwa den Weihnachtsmarkt oder vielleicht mal wieder ein Dorffest. Wir sollten die Regelung daher auf drei Veranstaltungen pro Jahr ausdehnen“, regte er an. Diesen Vorschlag nahmen seine Ratskollegen dankbar an.
Bei zwei Enthaltung stimmte der Gemeinderat einem detaillierten Beschlussvorschlag zu. Das Gremium erteilte dem Baugesuch der Firma FWD das Einvernehmen und stimmte zur baurechtlichen Sicherstellung der benötigten acht Stellplätze einer Baulast zu. Diese Plätze dürfen an sechs Tagen pro Jahr bei Festen in Anspruch genommen werden und der Gemeinde keinerlei Kosten entstehen.