Holzmadener Gütlesbesitzer bearbeiten zu wenig Fläche – Verwaltungsgemeinschaft lehnt ab
Traum vom Schuppen vorerst geplatzt

Wieslesbesitzer der Urwelt­gemeinde müssen sich noch etwas gedulden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weilheim hat die Ausweisung einer Sonderfläche für einen Gemeinschaftsschuppen abgelehnt.

Bissingen. Das Los der Gütlesbesitzer ist kein einfaches. Die Arbeit ist schwer und die Streuobstwiesen liegen nicht selten weit vor dem Ort. Dazuhin erfordert die Pflege allerhand Gerätschaften, und die müssen meist per Auto oder Schlepper angekarrt werden. Da ist es oft hilfreich, Balkenmäher und Co. in einem Gemeinschaftsschuppen in der Nähe der Baumwiese parken zu können. Das hat sich vielerorts im Kreis, etwa in Bempflingen, Neckartenzlingen, Altdorf und Lenningen, bewährt.

Aber ganz so einfach wie das klingt, ist es nicht, an einen Schuppen zu kommen. Diese Erfahrung musste nun auch die Gemeinde Holzmaden machen. Da das Landratsamt einen Gemeinschaftsschuppen nur dann genehmigt, wenn jeder Schuppeninteressent mindestens eine Fläche von 1,5 Hektar bewirtschaftet, wollte die Urweltgemeinde einen anderen Weg gehen. Sie strebte eine Änderung des Flächennutzungsplans über die Verwaltungsgemeinschaft Weilheim an, um ein Sondergebiet „Gemeinschaftsschuppenanlage“ auszuweisen. Ein gemeindeeigenes Grundstück beim Schützenhaus wäre der geeignete Platz dafür.

Dieses Verfahren hat für die Gemeinde den Vorteil, dass sie sich nicht an die 1,5 Hektar-Regel halten muss, sondern per Gemeinderatsbeschluss eine eigene Flächenuntergrenze festlegen kann. In Holzmaden plädierten die Bürgervertreter für 30 Ar, die jeder Schuppeninteressent bearbeiten muss.

Freilich, so richtig glücklich mit dieser Situation war Holzmadens Bürgermeister Jürgen Riehle nicht. „Die Flächengröße mutet sicher als zu niedrig an, ist aber auf die Holzmadener Verhältnisse zugeschnitten“, sagte er in der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim, die jüngst in Bissingen tagte.

Sowohl Weilheims Verwaltungschef Johannes Züfle als auch seine Kollegen von Ohmden, Neidlingen und Bissingen, Martin Funk, Rolf Kammerlander und Marcel Musolf, waren der Meinung, dass die von Holzmaden gewünschten 30 Ar zu gering seien. „Eine einheitliche Flächengröße in der Verwaltungsgemeinschaft wäre wünschenswert“, meinte Ohmdens Bürgermeister Funk und auch die anderen sahen noch Diskussionsbedarf in den jeweiligen Gemeinderatsgremien. „Es geht um einen Grundsatzbeschluss, wie in der Verwaltungsgemeinschaft in Zukunft mit Gemeinschaftsschuppen umgegangen wird“, stellte Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle fest. Außerdem wollte er nicht so einfach über die von der Fachbehörde festgelegten 1,5 Hektar hinweggehen.

In der Abstimmung wurde sowohl dem 30-Ar-Antrag der Holzmadener als auch der Koppelung einer Flächennutzungsplanänderung an die 1,5 Hektar-Regelung des Landratsamtes eine Absage erteilt. Die Hausaufgaben für die Kommunalvertreter der Verwaltungsgemeinschaft sind klar: Es muss bis zur nächsten Sitzung eine Kompromissformel gefunden werden, die alle befriedigt beziehungsweise befriedet.

Derweil bleibt den Wieslesbesit­zern der Holzmadener Interessensgemeinschaft nichts anders übrig, als von einem gemeinsamen Schuppen im schönen „Streuobstparadies“ zu träumen.