Landkreis Esslingen steht zur Finanzierung der Biosphäre
Unbegründete Sorge

Ein Vertrag soll die Zusammenarbeit für das Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“ regeln. Dafür ist die Unterzeichnung aller daran beteiligten Kommunen notwendig. Zustimmung gibt es, wenn der Landkreis wie bisher die Kosten übernimmt.

Kreis Esslingen. Das letzte Wort haben die Gemeinderäte. Aus diesem Grund stand die Vereinbarung zur Zusammenarbeit für das Biosphärengebiet auf der Tagesordnung all der Gemeinden, die Flächen in eben jenem Gebiet haben. Ohne große Diskussion stimmten die Gemeinderäte in Erkenbrechtsweiler, Owen, Dettingen, Bissingen, Weilheim und Neidlingen dem Vertragswerk zu – allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Kosten auf die Kommunen zukommen und der Landkreis die anfallenden Kosten auch weiterhin übernimmt. Die Vereinbarung verbindet das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Esslingen, Reutlingen und Alb-Donau sowie 29 Gemeinden des Biosphärengebiets.

Im Landkreis Esslingen gibt es eine Sonderregelung. Die Biosphäre wurde just zu dem Zeitpunkt aus der Taufe gehoben, als die Diskussion über die Vogelschutzgebiete auf dem Höhepunkt angelangt war. Damit die Gemeinden überhaupt Interesse an der Biosphäre zeigten, sprang der Landkreis Esslingen bei der Finanzierung ein. Im Alb-Donau-Kreis und im Kreis Reutlingen sind die Kommunen von Anfang an auch als Geldgeber mit im Boot.

Der Vereinbarung skeptisch eingestellt waren dagegen die Lenninger Räte. Die Gemeinde ist komplett im Biosphärengebiet und hat auch die wichtigen Kernzonen auf ihrer Markung. Die Räte befürchten, dass es kaum Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Vertrag gibt, ist er erstmal unterschrieben. Die Vereinbarung gilt bis Dezember 2020 und ist ab März 2013 notwendig, da zu diesem Zeitpunkt die Plenum-Förderung ausläuft. Nur aus wichtigem Grund kann der Vertrag gekündigt werden. Und genau das wollten die Räte genau untersucht wissen, um Rechtssicherheit zu haben: Was ist ein wichtiger Grund? Aus Lenninger Sicht ist das klar die Finanzierungsfrage. Ob dies auch die Vertragspartner so sehen, wollten sie vor der Zustimmung geklärt wissen, weshalb der Tagesordnungspunkt vertagt wurde.

„Die Finanzierung des Landkreises ist unbefristet“, erklärt dazu Peter Keck, Pressesprecher des Esslinger Landratsamts. Allerdings macht er klar, dass die Esslinger Variante der Vereinbarung kein Gegenstand des „großen“ Gesamtvertrags ist. „Das ist sozusagen ein Innenverhältnis“, so Peter Keck. Im Moment sei die Frage jedoch nicht relevant, der Kreis stehe zum Grundsatzbeschluss der Finanzierung.

Sollte jedoch das Land wider Erwarten keine Gelder mehr für die Biosphäre zur Verfügung stellen, würde dies eine völlig neue Sachlage bedeuten, denn es übernimmt 70 Prozent der anfallenden Kosten. „Es gibt also eigentlich kein Risiko für die Gemeinden“, gibt Peter Keck Entwarnung.