Ohmdener Gemeinderat stützt Bürgermeister Martin Funk – Runder Tisch im Landtag
„Vergleich hätte uns nichts gebracht“

Ohmdens Bürgermeister Martin Funk ist auch zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht nicht bereit, im Talhof-Streit Zugeständnisse zu machen. Vom Gros des Gemeinderats erhielt er am Montagabend Rückendeckung.

Ohmden. „Der Bescheid des Ministeriums für den Weiterbau war rechtswidrig. An der Auffassung hat sich nichts geändert.“ Für Ohmdens Bürgermeister Martin Funk ist das nach wie vor die zentrale Botschaft der Verhandlung vor der Zweiten Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 16. Januar. Das Ministerium habe nicht auf der Grundlage des Gesetzes agiert, daran sei vor Gericht auch nicht gedeutelt worden. Nicht nachvollziehbar war für den Rathauschef der Versuch des Vorsitzenden Richters Stefan Kuntze, die Gemeinde bei dem Vergleich mit ins Boot zu holen. „Ich habe nicht verstanden, warum man uns dazu drängen wollte. Für uns wäre durch einen Vergleich kein Mehrwert entstanden“, argumentierte der Rathauschef. Auch sei die Kommune nicht dazu befugt, einen Abbruch anzudrohen. Durchsetzen könnten das lediglich das Landratsamt beziehungsweise das Land. Funk verteidigte noch einmal die Klage gegen das Ministerium im vergangenen Jahr mit der Begründung: „Unsere Planungshoheit war verletzt.“

In dem für den heutigen Mittwoch im Stuttgarter Landtag anberaumten Runden Tisch sieht der Bürgermeister nach wie vor wenig Sinn: „Ich weiß nicht, was dabei rauskommen soll.“ Wenn die Neuregelung von Paragraf 35 Absatz 4 des Baugesetzbuches, der das Bauen im Außenbereich regelt, tatsächlich komme, und Margarete Rösch auf dieser Grundlage einen neuerlichen Bauantrag stelle, werde er objektiv geprüft, kündigte Funk an. Im Endeffekt werde ohnehin das Landrats­amt entscheiden. „Tritt die Gesetzesnovelle in Kraft, kann uns der Fall noch länger beschäftigen.“ Um zu klären, ob es sich beim Talhof-Ensemble tatsächlich um ein erhaltenswertes Kulturgut handle, könne die Sache bis vors Bundesverwaltungsgericht gehen. Das habe ihm der Anwalt der Gemeinde, Dr. Thomas Würtenberger, bestätigt.

Gemeinderat Roland Greiner stärkte Funk den Rücken: „Mehr war für uns nicht drin. Wenn es ein neues Gesetz gibt, diskutieren wir weiter.“ Dem Richter warf Greiner vor, statt selbst eine Entscheidung zu treffen, den Schwarzen Peter weitergeschoben zu haben.

Allein auf weiter Flur war Hans Haible mit seiner Ansicht. Nachdem die Gemeinde dem Umbau der ehemaligen Scheune zu einem Wohnhaus im Jahr 2002 zugestimmt habe, fand er es logisch, dass die Bauherrin aus Gründen des Komforts und der Statik neue Steine verwendet habe. Genau dies hatte jedoch dazu geführt, dass das Landratsamt den im Jahr 2006 genehmigten Umbau ein Jahr später stoppen ließ. Zu viele Teile des Gebäudes waren entgegen der ursprünglichen Planung durch neue Materialien ersetzt worden. Wie nun mehrfach vor Gericht bestätigt wurde, handelt es sich damit um einen Neubau, der nach derzeit gültigem Recht im Außenbereich nicht zulässig ist.

In seinem Statement verwies Hans Haible indes auch auf die besondere Härte: „Die Frau ist doch ruiniert, wenn sie das Haus abreißen muss.“ Sein Ratskollege Dr. Klaus Dolde sah es dagegen als Pflicht des Gremiums an, die Rechte der Gemeinde zu verteidigen. Wenn das Gebäude fertiggestellt worden wäre, hätte es sich um einen illegalen Neubau gehandelt. „Sollte das Ding auf einer gesetzlichen Grundlage stehen, werden wir uns nicht dagegen wehren“, kündigte er an. Martin Funk habe sich bei der Verhandlung richtig verhalten. Der Vergleich sei einzig Sache von Ministerium und Margarete Rösch gewesen. „Selbst wenn ein neuer Bauantrag gestellt wird, entscheiden letztlich nicht wir, sondern das Landratsamt“, unterstrich Dolde. Er warf dem Ministerium darüber hinaus vor, den Prozess hinausgeschoben zu haben.