Ohmden. „Wenn man sich die Begründung anschaut, kann man davon ausgehen, dass das Gericht sich unserer Argumentation auch im weiteren Verlauf des Verfahrens anschließt", sagte Ohmdens Bürgermeister Martin Funk gestern erleichtert. So teilen die Richter insbesondere die Ansicht des Rathauschefs, das Ministerium greife in die Planungshoheit der Gemeinde ein, und sie betonen die Präzedenzwirkung für andere Bauten im Außenbereich. Formal ordnet der Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts die „aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entscheidung des Ministeriums" an, was konkret bedeutet: Das Gericht verhängt einen neuerlichen Baustopp.
Wie berichtet, hatte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 25. April sein Okay zur Fertigstellung des seit Jahren auf Eis gelegten Rohbaus gegeben. Die Bauherrin Margarete Rösch sowie die an der Planung Beteiligten und der Kirchheimer CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, der sich im Petitionsausschuss für das Anliegen Röschs starkgemacht hatte, atmeten auf. Sie gingen davon aus, das jahrelange Tauziehen um das Bauvorhaben würde nun in ihrem Sinne enden. Doch weit gefehlt. Für die Gemeinde war die Sache nicht vom Tisch: Sie reichte am 16. Mai beim Verwaltungsgericht Klage ein und beantragte in einem sogenannten Eilrechtsschutzverfahren am 22. Mai, dass der Bau weiter ruhen muss, bis eine endgültige richterliche Entscheidung gefällt ist.
„Der Ball liegt mit dem jetzigen Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Land", erläuterte der Anwalt der Gemeinde Ohmden, Dr. Thomas Würtenberger, gestern auf Nachfrage. Das zuständige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur habe nun einen Monat Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzureichen. „Ich gehe jedoch davon aus, dass sich das Hauptsacheverfahren nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erledigen dürfte", so die Einschätzung des Juristen. Er könnte sich vorstellen, dass das Ministerium seinen „rechtswidrigen Bescheid" pro Weiterbau zurücknimmt.
Noch ohne Kenntnis des Gerichtsbeschlusses hatten Dr. Würtenberger sowie Martin Funk tags zuvor im Gemeinderat noch einmal die genaue Historie sowie die Gründe für die Klage dargelegt, um im Ort kursierenden Gerüchten und manch Leserbriefschreibern entgegenzutreten.
„Der Gemeinderat Ohmden hat im Jahr 2002 sein Einvernehmen zum Umbau der bestehenden Scheune zum Wohngebäude erteilt", erklärte Funk, „aber nie für einen Neubau". Auch die Baugenehmigung des Landratsamtes sei nur unter der Prämisse erteilt worden, dass es sich um eine Nutzungsänderung des Gebäudes handle. Der Bau weiche jedoch von den genehmigten Planunterlagen ab. So seien unter anderem die Bodenplatte und die Wände im Untergeschoss bis auf einen Bereich an der nordöstlichen Gebäudeecke neu errichtet, das Erdgeschoss komplett neu erstellt worden. Die Folge war die Verhängung eines Baustopps durch das Landratsamt Ende 2006.
Im Jahr 2009 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage von Margarete Rösch abgewiesen. Den Antrag auf Berufung gegen das Urteil lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ab. „Es gibt also ein rechtskräftiges Urteil", unterstrich Würtenberger.
Nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft war, rief Margarete Rösch den Petitionsausschuss des Landtags an. Der stellte sich einmütig auf die Seite der Bauherrin. „Der Vertreter des Ministeriums ist in der entscheidenden Sitzung nicht erschienen", hob Würtenberger hervor. Damit habe das Ministerium signalisiert, mit der Empfehlung einverstanden zu sein. Entsprechend habe der Landtag im Sommer vergangenen Jahres entschieden. „Das Ministerium ist danach gegenüber dem Landtag verpflichtet gewesen, etwas zu tun", so der Jurist. Das grüne Licht für den Weiterbau im Frühjahr sei die Folge gewesen. „Die Landesregierung ist aber an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt auch bei Petitionen", betonte Würtenberger.
„Das Ministerium hätte Einspruch erheben müssen", meinte Gemeinderat Dr. Klaus Dolde. Wie sein Ratskollege verteidigte auch Dr. Kaimer die Klage der Gemeinde. „Am Anfang hieß es, hier entsteht Landwirtschaft. Davon redet schon lange keiner mehr", monierte Roland Greiner. Hans-Peter Fischer hingegen wollte die Bauherrin nun gewähren lassen. „Ich bin nicht dafür, dass wir so weitermachen."
Der salomonische Kommentar Martin Funks lautete schließlich: „Wir werden sehen, wer Recht behält."