Vier Mannschaften müssen am Saisonende direkt aus der Landesliga absteigen, der Fünftletzte muss in die Relegation. Diese Regelung ändert sich nur, falls aus der Verbandsliga mehr als zwei Mannschaften in die Landesliga, Staffel 2, absteigen sollten. Dann wären es fünf Direktabsteiger, und der Sechstletzte müsste in die Relegation.tb
Vier müssen runter
