Kirchheim. Rund 90 Zuhörer waren der Einladung in die Mensa der Alleenschule gefolgt – voll besetzt war der Saal allerdings nicht. Das mag daran liegen, dass die Veranstaltung mit Thomas Kiwitt, Chefplaner der Region Stuttgart, aus Termingründen recht kurzfristig angesetzt wurde. Aber es war auch der dritte Abend zum Thema Windkraft auf dem Schafhof seit Anfang November. Zweimal hatte die neu gegründete Bürgerinitiative Pro Kirchheim unter der Überschrift „Windkraft ja, aber nicht um jeden Preis“ eingeladen, einmal auf den Schafhof und einmal nach Jesingen. Jetzt waren Stadt und Region an der Reihe.
Kirchheims Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker und der Leitende Technische Direktor des Verbands Region Stuttgart, Thomas Kiwitt klärten in der Alleenschule über rechtliche Grundlagen und Zwänge auf, erläuterten Hintergründe und den aktuellen Stand. Einen gängigen Irrtum beseitigte die Stadtchefin gleich zu Beginn: „Nicht die Stadt ist Trägerin des Verfahrens, sondern der Verband Region Stuttgart.“ Stellvertretend für diesen sprach Thomas Kiwitt. Er legte dar, warum die Region überhaupt Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen muss.
„Im Bundesrecht sind Windräder privilegierte Anlagen“, so Kiwitt. „Wenn keine Gesetze oder Verbote dagegen sprechen, müssen sie den Investoren genehmigt werden.“ Die Standorte derart dem Zufall überlassen – zumal es sich um Bauwerke von der Größe des Stuttgarter Fernsehturms handelt – wolle die Region aber nicht. Allerdings sind Verbote nicht vorgesehen: „Wir dürfen keine Standorte direkt ausschließen, sondern nur Vorranggebiete ausweisen“, betonte Thomas Kiwitt. Das heißt: Sind Vorranggebiete benannt, dürfen nur noch dort Windräder gebaut werden. Fortan sind alle anderen Flächen tabu für Windkraft – quasi ein Verbot durch die Hintertür.
Als Vorranggebiet komme jedoch nicht jede beliebige Fläche in Frage. Grundlage sei der Windatlas. „Eine Windgeschwindigkeit von 5,25 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe gilt als Minimum“, so Kiwitt. Mit dieser Vorgabe werde es schon dünner: Geeignete Flächen gebe es nicht in allen Kreisen, die zu der Region Stuttgart gehören, sondern lediglich in den Landkreisen Esslingen, Göppingen und Rems-Murr. Zudem fielen bebaute Gebiete und herausragende landschaftliche Besonderheiten wie etwa Teck oder Neuffen heraus. Schließlich werde geprüft, ob die Flächen unter Schutz stehen oder sich in Einflugschneisen befinden.
Auch hinter der Fläche im Kirchheimer Bettenhart steht bis dato ein dickes Fragezeichen. „Es ist noch eine artenschutzrechtliche Prüfung notwendig“, betonte der Chefplaner der Region. Sollte sich herausstellen, dass dort windkraftempfindliche Vogelarten wie der Rotmilan brüten, sei die Fläche von jetzt auf nachher passé.
So klar die Aussagen des Planers auch waren – Verständnis dafür gab es im Publikum nur wenig. Vielmehr machten zahlreiche Besucher ihrem Ärger über „sinnlose Gesetze“ Luft. Größter Stein des Anstoßes war der in Baden-Württemberg gesetzlich verankerte Mindestabstand der Windräder zur Bebauung von 700 Metern. „Das ist viel zu wenig“, kam es aus dem Publikum: „Da muss man doch reagieren und darf sich nicht hinter Gesetzen verstecken.“
Dass das nicht so einfach geht, verdeutlichte Kirchheims Oberbürgermeisterin: „Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, da müssen Gesetze auch eingehalten werden.“ Ein Abstand von mehr als 700 Metern sei rechtlich nicht stichfest. „Dann kann trotzdem ein Investor kommen, der Anspruch auf die 700 Meter Abstand hat“, sagte Matt-Heidecker. Zudem sei die Stadt im bebauungsnahen Bereich auch gar nicht Eigentümerin. Ihr gehöre nur die Fläche im Nordosten, um die man das Gebiet erweitert habe. Grund dafür sei übrigens, dass im Bettenhart Richtfunklinien vermutet werden und Ausweichmöglichkeiten nötig sein könnten.
Thomas Kiwitt betonte, wie wichtig eine einheitliche Regelung in Land und Region sei. Schließlich sei es Ziel, die Windkraft zu koordinieren. „Wenn wir einen Kilometer Abstand festlegen, müsste das für überall gelten, sonst könnten wir das Verfahren gleich bleiben lassen.“
Unverständnis zeigten viele Besucher auch für die Tatsache, dass mit dem Bettenhart ein relativ windarmer Standort zur Diskussion steht – zumal, wie ein Zuhörer einwarf, Waldgebiete die Windgeschwindigkeit weiter senken. „Das Windpotenzial ist eher an der Unterkante“, räumte Thomas Kiwitt ein, machte aber deutlich, dass in diesem Punkt der potenzielle Investor gefragt ist. „Die Regionalplanung trifft keine Entscheidung zur Wirtschaftlichkeit“, betonte der Regional-Chefplaner.
Zur Sprache brachten die Zuhörer an dem Abend auch die Zerstörung von Wald und Naherholungsgebiet durch den Bau der Windräder, gesundheitliche Befürchtungen wegen Infraschalls, optische und akustische Aspekte. Außerdem gab es eine Reihe von Detailfragen, die Angelika Matt-Heidecker und Thomas Kiwitt nicht beantworten wollten oder konnten. „Höhe, Zahl und genauer Standort sind dem Genehmigungsverfahren vorbehalten“, betonte Thomas Kiwitt, dass solche Themen erst wieder auf den Tisch kommen, wenn ein Investor einen Bauantrag stellt.
Der Chefplaner ermutigte jedoch alle Zuhörer, ihre Einwände schriftlich zu formulieren und an die Region zu senden. „Wir prüfen alle Einwände, die bis Ende des Jahres bei uns eingehen“, kündigte er eine weitere Fristverlängerung an. „Uns ist die Bürgerbeteiligung wichtig.“ Gehört würden alle Einwände – ob sie erhört werden, bleibe abzuwarten.
