Kreis Esslingen. 10 940 Kinder im Landkreis haben nach dem neuen Gesetz ein Recht auf Zuschüsse. Es geht dabei durchaus um nennenswerte Summen: Jedem Kind aus einer Hartz IV- oder Geringverdienerfamilie stehen rückwirkend zum Jahresanfang 26 Euro im Monat für ein Schulmittagessen zu. Mit den zehn Euro für Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Verein macht das zusammen schon 108 Euro für die ersten drei Monate. Die Anträge, die man für Schulbedarf, Nachhilfe, Klassenfahrten und den Schulbus stellen kann, sind da noch gar nicht eingerechnet.
Trotzdem sind seit dem 1. April nur 205 Anträge eingegangen. „Eine sehr ernüchternde Zahl“, findet Peter Keck, Sprecher des Esslinger Landratsamts. Im Kreis hat das Landratsamt erst einmal das Heft für das Bildungs- und Teilhabepaket in die Hand genommen, nachdem es im Schnellverfahren beschlossen und in Kraft getreten war. Noch ist vieles unklar: Zum Beispiel hat das Land noch nicht einmal ein Ausführungsgesetz erlassen, das regelt, ob die großen Kreisstädte oder der Landkreis für die Familien zuständig ist, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. „Bis dahin übernimmt das der Kreis“, sagt Keck.
Können sich also alle Betroffenen ans Landratsamt wenden? Nein, so einfach ist das nicht. Wer Hartz IV oder Sozialgeld bezieht, muss zum Jobcenter, wer einen Kindergeldzuschlag erhält, muss zur Familienkasse, Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger wenden sich ans Landratsamt.
Das Landratsamt weist jegliche Mitschuld am Informationsdefizit von sich: „Wir haben Pressemitteilungen an die Zeitungen und amtlichen Mitteilungsblätter rausgegeben, wir haben Info-Flyer auf Teufel komm raus gedruckt und an vielen Stellen ausgelegt“, sagt Keck. Außerdem seien zurzeit Briefe an alle Berechtigten in Vorbereitung.
