Infoartikel
Wann sind Zahlungen an die Feuerwehr fällig?

Die Gemeinde Dettingen verlangt laut „Satzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Dettingen“ unter anderem Kostenersatz, wenn: 

- „die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde,
- der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde,
- Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
- die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,
- der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,
- ohne Vorliegen eines Schadenereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde“.