Die Gemeinde Dettingen verlangt laut „Satzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Dettingen“ unter anderem Kostenersatz, wenn: - „die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, - der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, - Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, - die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, - der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, - ohne Vorliegen eines Schadenereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde“.
Wann sind Zahlungen an die Feuerwehr fällig?
