Wendlingen. Dass der 29-Jährige, der aus dem Kasachstan stammt und im Jahre 2005 in die Bundesrepublik kam, ein offensichtlich gewalttätiger Mensch ist, schließt die Staatsanwaltschaft daraus, dass er bereits vom Nürtinger Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Er soll dieselbe Freundin, die er jetzt vergewaltigt haben soll, im Sommer 2010 mit der Faust auf den Kopf geschlagen und verletzt haben.
Doch die Vorwürfe, um die es jetzt vor der 17. Großen Strafkammer des Landgerichts geht, sind weitaus schwerer: Im Juni letzten Jahres soll die 19-Jährige sich wegen der Gewalttätigkeit des 29-Jährigen von ihm getrennt haben. Allerdings habe man vereinbart, dass er noch bis zum 8. November, dem Tag der Körperverletzungs-Verhandlung am Nürtinger Amtsgericht, in ihrer Wohnung bleiben dürfe.
Am Abend des 23. Juni war dann der neue Freund der Frau zu Besuch gekommen. Der Angeklagte sollte die Wohnung verlassen. Stattdessen jedoch, so die Anklage, habe er plötzlich auf die 19-Jährige eingeschlagen, zog sie an den Haaren in das Schlafzimmer und habe sie dort auf schlimme Weise weiter misshandelt. Auch den neuen Freund der Frau soll er mit Fausthieben niedergestreckt und dabei erheblich am Kopf verletzt haben, sagt die Staatsanwältin. Nach zahlreichen Schlägen gegen das Paar habe der 1,81 Meter große und 85 Kilo schwere Angeklagte die Frau auf dem Bett vergewaltigt und dann den anwesenden neuen Freund unter Todesdrohungen dazu gezwungen, in seinem Beisein dasselbe zu tun. Aus Angst vor weiteren Schlägen fügte sich das Paar diesen Anweisungen.
Nach dem Geschehen soll der Angeklagte weiter auf den anderen Mann eingeschlagen haben, während die erheblich am Kopf verletzte 19-Jährige die Gelegenheit nutzte, aus der Wohnung zu flüchten und die Polizei zu benachrichtigen. Noch während zwei Beamte des Wendlinger Reviers anwesend waren und die Sachlage aufzuklären versuchten, habe der Angeklagte weiter auf den neuen Freund der Frau eingeschlagen und ihm zusätzliche Verletzungen, darunter eine Schädelprellung, zugefügt, bevor er schließlich festgenommen wurde.
Vor den Stuttgarter Richtern erinnerte sich der Beschuldigte daran, dass ihn die Frau damals aus der Wohnung geworfen habe. Er habe sich daraufhin als Diabetiker mit einer Überdosis Insulin das Leben nehmen wollen, sagte er jetzt. Tatsächlich injizierte er sich die Überdosis, konnte aber gerettet werden. An die vorgeworfene Vergewaltigung und Schläge gegen Ex-Freundin und den Mann erinnerte er sich nicht mehr. Er habe zu viel Alkohol konsumiert gehabt, erklärte er diesen Filmriss.
Mithilfe eines psychiatrischen Gutachters wollen die Richter der 17. Großen Strafkammer in den kommenden Verhandlungswochen klären, wie hoch der Alkoholspiegel des 29-Jährigen zur Tatzeit war und ob die Erinnerungslücke echt oder nicht echt ist. Die 19-Jährige selbst, die in dem Prozess durch einen Anwalt vertreten war, konnte am gestrigen ersten Verhandlungstag nicht persönlich erscheinen. Es gehe ihr psychisch sehr schlecht, sagte ihr Anwalt.
Die Verhandlung geht am nächsten Donnerstag mit Zeugenvernehmungen weiter.
