Nürtingen. Das grüne Licht wurde quasi als „Anhang“ einer Generaldebatte über die Erneuerbaren Energien in der Region gegeben. Ein grundsätzliches Nein gegen das Projekt der Nürtinger Stadtwerke und der Firma ReFood kam nur noch von der Linken und den Republikanern, die sich hier vereint zeigten.
In Prozentwerte umgerechnet, war die Mehrheit diesmal sogar noch größer als bei der Beratung im zuständigen Planungsausschuss hinter verschlossenen Türen: 69 Prozent waren es in der Vorwoche, 81 gestern.
Chefplaner Thomas Kiwitt war schon im Vorfeld der Klage skeptisch gewesen. Er hatte zwar die Position geteilt, dass ein solches Projekt im regionalen Grünzug nicht möglich ist, wollte aber gegen das vom Regierungspräsidium in Vertretung des Landes betriebene Zielabweichungsverfahren nicht unbedingt vor Gericht ziehen. Eine Mehrheit im Regionalparlament war indes anderer Auffassung. Mit dem Resultat: Die Region verlor vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
In der Debatte gestern warb er letztlich erfolgreich dafür, sich mit dem Teilerfolg zufriedenzugeben, dass die Richter der Region ein grundsätzliches Klagerecht gegen das Land zuerkannt hatten. In der Sache selbst sah er wenig Chancen – unter anderem wegen des hohen Stellenwerts, den das Gericht den Erneuerbaren Energien und dem Klimaschutz eingeräumt hatte. Im Falle einer Berufung seien „weitreichende Entscheidungen nicht auszuschließen“, warnte er. Was wohl bedeutete, dass sogar der Teilerfolg auf dem Spiel stehen könnte.
Und so wich auch Udo Goldmann von der CDU, bisher einer der engagiertesten Gegner des Projekts im Großbettlinger Gatter, von seiner bisherigen Linie ab: Ein Teil seiner Fraktion wolle zwar weiter klagen, um Klärungen herbeizuführen, zum Beispiel bei der Frage, ob Stadtwerke nur auf der Markung der eigenen Kommune planen dürften. Sie fragten sich auch, wo am Ende die Bedeutung eines regionalen Grünzugs liege, wenn überall Ausnahmen möglich seien. Es sei ja schon verlockend, dem Gericht zu sagen, dass das Regionalparlament mehr von Raumordnung verstehe als Juristen, die über das Recht zu wachen hätten. Die Mehrheit halte indes eine planerische Lösung für die bessere Variante: „Dieser Weg ist uns am Ende lieber.“
Auch Matthias Hahn (SPD) saß bislang mit Goldmann in einem Boot: „Eigentlich war ich überzeugt, dass wir gewinnen“, gestand er ein. Das Ergebnis der Klage gefalle ihm gar nicht, aber dennoch müsse man sich fragen, ob es sich lohne, nun noch weiterzumachen. Zumal auch er die Aussichten als nicht unbedingt rosig einstufe: „Der Joker war die Energiewende. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verwaltungsgerichtshof daran was ändert.“ Auch im Hinblick auf eine Befriedung des Streits wolle man daher auf eine Berufung verzichten.
„Man kann über das Urteil unterschiedlicher Meinung sein“, gab Andreas Hesky, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, zu Protokoll. Viele seiner Kollegen hätten sich zwar vorstellen können, weiterzumachen. Aber man könne letztlich doch mit dem Urteil leben, das „uns ins Stammbuch geschrieben hat, dass Erneuerbare Energien Vorrang vor dem Landschaftsschutz haben“.
„Die meisten von uns können mitgehen“, signalisierte die Fraktionschefin der Grünen, Ingrid Grischtschenko. Wenn man auf eine Klage verzichte, sei die Anlage ja noch nicht endgültig genehmigt. Aber sie lobte auch die Stadtwerke: Das es denen ernst sei mit der Energiewende, zeige die Tatsache, dass sie vor Kurzem noch einen Standort für eine Windkraftanlage bei Neckarhausen nachgemeldet hätten.
„Sehr zufrieden mit dem Urteil“ zeigte sich Kai Buschmann von der FDP. Seine Fraktion sei von vornherein gegen die Klage gewesen: „Und es wäre auch falsch, innovative und aktive Kommunen wie Nürtingen bei solchen Projekten von der eigenen Markung wegzuzwingen.“ Auf striktem Contra-Kurs blieb Christoph Ozasek von der Linken. „Hier geht es um Profit, nicht um Klimaschutz“, lautete sein Urteil. Ulrich Deuschle von den Republikanern sah es als vorgeschobenes Argument, dass die Energiewende Eingriffe in die Landschaft ermögliche.
Freude herrschte indes bei Nürtingens Oberbürgermeister Otmar Heirich: „Die Vernunft hat gesiegt, denn es ist nicht zielführend, solch ein Verfahren auf dem Rücken der Kommune und des Investors auszutragen. Wir versuchen nun, die restlichen Bedenken auszuräumen und führen das Bebauungsplanverfahren zügig fort.“
