Sprecher des Landrats weist Vorwürfe zurück
Windkraft: Kreis sieht sich nicht als Bremser

Das Esslinger Landratsamt sieht sich nicht als Bremser bei der Ausweisung von Windkraft-Standorten. Den Vorwurf des SPD-Landtagsfraktionschefs Claus Schmiedel, die baden-württembergischen Landräte blockierten die Windkraft, weist der Sprecher des Esslinger Landrats Heinz Eininger zurück.

Kreis Esslingen. „Man sollte sich erst die Rechtsgrundlage vor Augen führen, bevor man auf die Landräte eindrischt“, sagte Peter Keck. Bei den sechs abgelehnten Gebieten hätten Vogelschutz und Landschaftsschutz den Ausschlag gegeben.

Dem Esslinger Landrat könne man keine Blockade vorwerfen, meint auch Andreas Schwarz, Land­tagsabgeordneter der Grünen aus Kirchheim. Schwarz hat jedoch die Stellungnahme der Kreisverwaltung, die im November vom Kreistags-Ausschuss für Technik und Umwelt beraten wurde, „etwas verwundert“. Dort seien „unheimlich starke Bedenken“ formuliert worden. Die Argumente Naherholung und freie Sichtverbindungen in der Landschaft ­seien stark gewichtet worden. Er wünsche sich, dass die Verwaltung die Windkraft auch als Chance betrachte.

Nach Ansicht Kecks tut dies der Landkreis durchaus. Der Kreis sei nicht grundsätzlich gegen Windkraft eingestellt, er habe sogar selbst Interesse an einer Anlage auf dem Weißen Stein gezeigt. Der Standort nahe der Plochinger Erddeponie habe sich dann aber als wirtschaftlich kaum geeignet herausgestellt.

Die Kreisverwaltung könne derzeit gar nichts verhindern, weil ihr keine Genehmigungsanträge vorlägen, so Keck. Der Landkreis habe nur als „Träger öffentlicher Belange“ gegenüber der Regionalplanung Stellung genommen. Die Regionalplaner hatte 13 Standorte im Kreis Esslingen gefunden, die als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Dass der Kreis sechs Standorte ablehnt, hat für Keck nichts mit bremsen zu tun. Man habe die Kriterien des Windenergieatlasses des Landes angewandt. Entsprechend hätten der Vogelschutz im Albvorland und die Landschaftsschutzgebiete zur Ablehnung dieser Standorte geführt.

Keck führt den Standort ES-07 Kirchheim/Schafhof als Beispiel an. Er ist Teil des Vorrangschutzgebiets „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“. Hier geht es insbesondere um den Schutz der Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard. Wenn wegen dieser Tierarten nicht einmal Stromleitungen gezogen werden dürften, müsse man auch bei der Windkraft zurückhaltend sein, erklärt der Sprecher des Landrats. Bei anderen abgelehnten Standorten wie am Dettinger Hörnle oder bei Beuren liege ein ganzes Schutzbündel vor, so Keck, außer dem FFH-Vogelschutz noch die „Entwicklungszone Biosphärengebiet“ und der Landschaftsschutz.

Am Standort Schurwald habe man darauf hingewiesen, dass es eine kleine Überschneidung mit dem FFH-Vogelschutzgebiet gebe und empfohlen, diese Teilfläche herauszunehmen, um „eine schnellere Ausweisung zu ermöglichen“.