pm. Fast 21 Millionen Bausparverträge warten hierzulande auf ihren Einsatz. Die Verwendungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig und bieten mehr Optionen, als nur eine Immobilie zu finanzieren. Hier nur drei davon: Bausparer können ihr Eigenheim durch einen Wintergarten aufwerten, eine Wohnung barrierefrei gestalten und unter bestimmten Umständen auch Baunebenkosten aus dem Abriss eines Hauses finanzieren.
Bausparverträge bilden nach wie vor den Grundstein vieler Eigentumskarrieren. 2023 zahlten die Bausparkassen insgesamt fast 23 Milliarden Euro aus. Die meisten Investitionen fließen dabei schon lange nicht mehr in den Neubau von Eigenheimen. Zwei Drittel der Bauleistungen richten sich auf die Sanierung und Instandhaltung bestehender Immobilien. Mit dem Bausparvertrag wird oft an-, um- und ausgebaut, das Dach oder das Heizsystem erneuert oder in Barrierefreiheit investiert.
Faustregel für Einbauten
„Ein Bausparvertrag darf für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, also das Schaffen, Erhalten oder Verbessern von Wohnraum“, erläutert Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse. „Dies gilt auch für die staatlichen Bausparförderungen.“ Mit einem Bausparvertrag können auch Abbruchkosten bestritten werden, sofern am Standort des alten Hauses ein neues Eigenheim entstehen soll. Und ebenso ist es möglich, per Bauspardarlehen einen fest verlegten Parkettboden anzuschaffen. Faustregel für die Nutzung bei Einbauten: Es muss eine feste Verbindung mit der Immobilie vorliegen.
Barrierefreie Mietwohnung?
Was Mieter oft nicht wissen: Auch sie können mit einem Bausparvertrag die Wohnqualität ihrer Mietwohnung verbessern. Vorausgesetzt der Vermieter stimmt zu, können so ältere Menschen ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen. „Da sie zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen, sollten sie unbedingt mit ihrem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung treffen“, sagt der Experte der Bausparkasse. Entweder kann man die Miete ermäßigen oder langfristig fixieren. Eine andere Option für den Fall des späteren Auszugs wäre, sich eine angemessene Abschlagszahlung garantieren zu lassen.

