Leben und Wohnen im Alter
Wohnungsanpassung durch die Pflegekasse

Leistungen und Ansprüche

Die Pflegekasse bietet finanzielle Hilfe bei Wohnraumanpassungen zur Barrierefreiheit. Symbolbild

Lk. Eine Pflegebedürftigkeit verändert das Leben grundlegend und stellt oft auch die Wohnsituation vor neue Herausforderungen. Barrierefreiheit wird essenziell, um den Alltag sicher und selbstständig zu bewältigen. Die Pflegekasse bietet in solchen Fällen finanzielle Unterstützung für Wohnraumanpassungen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine zentrale Leistung der Pflegekasse. Diese Maßnahmen reichen von der Installation rutschfester Böden und Haltegriffen bis hin zu umfangreicheren Umbauten wie Treppenliften oder barrierefreien Badezimmern. Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu fördern. Pro Maßnahme können bis zu 4.000 Euro gewährt werden, wobei mehrere Maßnahmen kombiniert werden dürfen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 1 besitzt und häuslich gepflegt wird. Auch technische Pflegehilfsmittel tragen zur Barrierefreiheit bei. Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Demenz-Ortungssysteme gehören zu den unterstützenden Technologien, die sowohl Sicherheit bieten als auch die Pflege erleichtern. Diese Hilfsmittel können geliehen oder gekauft werden, wobei die Pflegekasse die Kosten in vielen Fällen ganz oder teilweise übernimmt. Neben individuellen Anpassungen im eigenen Wohnraum fördert die Pflegekasse auch barrierefreie Wohnformen wie Senioren-Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser. Hier gelten Zuschüsse pro pflegebedürftiger Person, was insbesondere bei gemeinschaftlichen Anpassungen von Vorteil ist. Die Beantragung dieser Leistungen erfordert eine sorgfältige Planung. Maßnahmen müssen detailliert begründet und gegebenenfalls durch Kostenvoranschläge untermauert werden. Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell, um sicherzustellen, dass die beantragten Änderungen den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechen.