Kirchheim. Die Faschingsveranstaltung in der Ohmdener Gemeindehalle hatte am Samstag, 11. Februar, viele Menschen angelockt. Einige von ihnen trafen sich jetzt, genau acht Monate später, wieder und versuchten sich an das Geschehen zu erinnern. Klar war, dass ein 29-Jähriger am Sonntagmorgen gegen 3 Uhr vom gestrigen Angeklagten angefahren worden war. Wirklich gesehen hatte allerdings niemand etwas.
Das Unfallopfer, das sich nur leichte Blessuren zugezogen hatte, gehörte zu einer Fußgängergruppe. Die befragten Zeugen aus dieser Gruppe erinnerten sich nur daran, einen „Schlag“ gehört zu haben. Nachdem sie sich umdrehten, sahen sie den Verletzten am Boden liegen. Dieser selbst konnte sich ebenfalls nicht an den Unfallhergang erinnern, weil sich das Geschehen in seinem Rücken abgespielt hatte: „Das Auto war um 180 Grad von meinem Gesichtsfeld entfernt und kam relativ überraschend. Ich weiß nur, dass ich plötzlich auf dem Boden lag.“
Nach Einschätzung eines Polizeibeamten, der zur Unfallstelle gerufen worden war, dürfte der Angeklagte mit seinem Golf nicht schneller als mit 20 bis 30 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein. Unter anderem deshalb hat sich das Opfer keine schwereren Verletzungen zugezogen.
Ein Sachverständiger sagte, dass ein solches Unfallgeschehen wesentlich häufiger bei alkoholisierten Fahrern vorkomme als bei nüchternen. Gerade wegen der geringen Geschwindigkeit sei davon auszugehen, dass ein nüchterner Fahrer rechtzeitig hätte anhalten können. Auch die Ausfallserscheinungen, von denen Zeugen berichteten, seien überwiegend typisch für jemanden, der zu viel Alkohol getrunken hat.
Zum Grad der Alkoholisierung des Angeklagten lagen keine verlässlichen Zahlen vor, weil sich der heute 25-Jährige einer Personenkontrolle entzogen hatte. Während die Freunde des verletzten Opfers zunächst versucht hatten, den auffällig kostümierten und geschminkten Fahrer aufzuhalten, muss dieser aber irgendwann im Tumult dennoch entkommen sein. Seinen VW Golf ließ er unverschlossen samt Schlüssel am Unfallort zurück. Gegen 6 Uhr stellte die Polizei die Personenfahndung ein.
Erst am folgenden Montag meldete sich der gelernte Kfz-Mechaniker bei der Polizei und erkundigte sich, wie er wohl wieder zu seinem Auto komme. – In den nächsten zehn Monaten hat er nun zwar wieder ein Auto. Aber er sollte besser nicht damit fahren, denn seinen Führerschein musste er noch während der Urteilsbegründung im Gerichtssaal abgeben. Außer zur zehnmonatigen Fahrsperre verurteilte ihn Strafrichterin Franziska Hermle wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von insgesamt 80 Tagessätzen à 40 Euro. Das entspricht in seinem Fall rund zwei Netto-Monatsgehältern.
Wegen der Zeugenbeobachtungen und der Einschätzung des Sachverständigen hatte die Richterin keinerlei Zweifel daran, dass der Angeklagte – zumindest relativ – fahruntüchtig war. Hinzu komme die Unfallflucht und die Tatsache, dass er sich erst dann bei der Polizei meldete, als keine Alkoholkontrolle mehr möglich war: „Das alles spricht für eine Alkoholisierung.“ Mit einem Führerscheinentzug für zehn Monate bewege sich das Urteil sogar noch am unteren Rand des Möglichen.
Der sofortige Einzug der Fahrerlaubnis brachte den Angeklagten, der sich in der Verhandlung zur Sache ausgeschwiegen hatte, dann doch etwas aus der Fassung: „Soll ich nachher mein Auto heimschieben?“ fragte er trotzig. Wie auch immer er es schließlich geregelt hat – selbst fahren zumindest durfte er nicht mehr.
