Ein 29-jähriger Notzinger hat in einem Strafverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht jetzt zugegeben, dass er im vergangenen Jahr über das soziale Netzwerk Facebook mehrere 13-jährige Mädchen kontaktierte und mit zwei von ihnen auch sexuell verkehrte. Die Anklage gegen den Mann lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern.
BERND WINCKLER
Notzingen/Stuttgart. Es ist kein alltäglicher Fall von sexueller Gewalt, mit dem sich seit gestern die 4. Große Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts befassen muss. Der Angeklagte, ein 29-Jähriger aus Notzingen, soll ab Frühjahr letzten Jahres systematisch im sozialen Netzwerk Facebook auf der Suche nach sexuellen Kontakten mit jungen Mädchen gewesen sein. Dabei habe er eine 13-Jährige kennengelernt, mit der er laut Anklage zunächst schriftlich kommuniziert, sich dann aber mit dem Mädchen auch getroffen habe.
Drei strafrechtlich relevante Vorfälle listete am gestrigen ersten Verhandlungstag die Staatsanwältin gegen den 29-Jährigen auf: Bei ersten Treffen auf dem Schulhof der Notzinger Grundschule soll es bereits zu sexuellen Annäherungen zu der 13-Jährigen gekommen sein, wobei allerdings auch das Mädchen freiwillig mitgemacht habe, wie der Angeklagte beteuert. Bei mehreren folgenden Treffs, einmal sogar in der elterlichen Wohnung seiner kindlichen Facebook-Bekanntschaft, sei es zu mehrfachem ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen. Der Angeklagte habe auch gewusst, so die Anklage, dass er an einer Hepatitis-C-Krankheit leidet und die Gefahr bestand, Sexualpartner damit zu infizieren.
Mit einer gleichaltrigen Freundin der 13-Jährigen soll der junge Mann ebenfalls sexuell verkehrt haben – wobei die Staatsanwaltschaft insgesamt drei gravierende Fälle hervorhebt.
Unter dem Strich, so vermutet die Vorsitzende Richterin der 4. Jugendschutzkammer am Landgericht, sei es zu weitaus mehr sexuellen Treffs mit den Kindern gekommen, als angeklagt, was der Beschuldigte jetzt auch freimütig zugibt und von einer Art Liebesbeziehung spricht. Die jedoch habe er nach wenigen Wochen wieder abgebrochen. Warum er aber angesichts seiner ansteckenden Krankheit keine Kondome benutzte, kann er den Richtern nicht erklären.
Ein letzter Treff mit einer jugendlichen Facebook-Bekanntschaft endete für ihn allerdings im Sommer vergangenen Jahres auf dem Bahnhof in Backnang schmerzlich. Die 13-Jährige war gemäß der Verabredung zwar erschienen, im Schlepptau mit ihrem Vater und dem Bruder. Die Männer nahmen sich den Angeklagten auf ihre Weise zur Brust – mit dem Ergebnis einige Prellmarken und einem blauen Auge. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, so der Angeklagte, habe er nicht gestellt.
Er gibt aber zu, dass er letztes Jahr mehrere Wochen lang im Netzwerk zahlreiche Sexualkontakte suchte und auch einen eifrigen Versand von Bildern seines Geschlechtsteils pflegte.
Durch sein Geständnis und die Einsicht, Fehler gemacht zu haben, wird er möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe aus der Sache herauskommen, zumal offensichtlich auch die 13-Jährige den sexuellen Kontakt zu ihm gesucht habe. Ob die Richter die beiden mutmaßlich missbrauchten Kinder noch in den Zeugenstand rufen, ist offen. Nach nun noch folgenden drei Prozesstagen, in denen auch eine psychiatrische Gutachterin zum Entwicklungsstand des Opfers Stellung nehmen wird, soll am 17. Dezember das Urteil gegen den 29-Jährigen gesprochen werden.