Kirchheim. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 80-jährigen Rheumapatienten aus Wendlingen mit weiteren Vorerkrankungen. Die Zahl der Infizierten ist im Kreis Esslingen inzwischen auf 65 (Stand: 13. März, 18.45 Uhr) gestiegen. Dies ist nachwievor die höchste Zahl an Corona-Infizierten in Baden-Württemberg.
„Der erste Todesfall im Landkreis Esslingen im Zusammenhang mit dem Coronavirus macht uns sehr betroffen. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen des Verstorbenen“, so Landrat Heinz Eininger. „Sein Sterben macht den Ernst der Lage vor allem für die älteren Menschen mit Vorerkrankungen deutlich“, so Eininger weiter. Er appelliert an alle, vor allem aber an die besonders gefährdeten Menschen, wie ältere Menschen oder altersunabhängig solche mit Grunderkrankungen, verantwortungsvoll alles dafür zu tun, dass sie die Risiken einer Infektion reduzieren.
„Wir haben von Anfang darauf hingewiesen, dass der Krankheitsverlauf bei einer Infizierung mit dem Coronavirus zwar bei einer großen Mehrheit der Bevölkerung moderat ist, es aber eben auch – vor allem bei älteren Menschen – sehr ernsthafte, kritische Verläufe gibt“, sagt der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. „Der zweite im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehende Todesfall im Land und einige infizierte Menschen, die derzeit mit schwerem Krankheitsverlauf auf Intensivstationen liegen, zeigen eindringlich, wie ernst die Situation für unser Gesundheitswesen ist.“
Besuchsverbot in den Kliniken
Manfred Lucha hat heute zudem erklärt, dass es ab sofort keine Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern mehr geben soll, damit die Intensivstationen arbeitsfähig bleiben. Das Besuchsverbot gilt auch für die Medius-Kliniken im Kreis Esslingen. An den Klinikeingängen erfolgt eine Zugangskontrolle.
Im Einzelfall werden Ausnahmen des Besuchsverbots gemacht. So dürfen lebensbedrohlich Erkrankte und Patienten der Palliativstation von Angehörigen besucht werden. Auf der Wöchnerinnenstation werden Besuche des Partners erlaubt.
Die allgemeine Patientenversorgung ist vom Besuchsverbot und den Zugangsbeschränkungen selbstverständlich nicht betroffen. Explizit gilt dies für Notfallpatienten, stationäre Patienten und Patienten mit Überweisungsschein vom Arzt. Notfallpatienten und entbindende Patientinnen dürfen von einer Person begleitet werden.
Kirchheim schränkt öffentliches Leben ein
Die Stadt Kirchheim hat ihre Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Krise deutlich verschärft. „Wir haben für die Stadt Kirchheim beschlossen, alle öffentlichen Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit sowie den Betrieb von Clubs, Bars, Tanzlokalen, Museen und Kinos ab sofort zu untersagen. Nicht betroffen ist der Betrieb von Speiselokalen“, teilte Oberbürgermeister Pascal Bader am Freitagabend mit. Aus rechtlichen Gründen handelt es sich dabei zunächst um eine sehr dringende Empfehlung. Rechtskräftig wird die Verfügung erst mit ihrer förmlichen Veröffentlichung im Teckboten Anfang nächster Woche.
Stadt bietet Notfallbetreuung an
Die Empfehlung der Stadt ist sehr deutlich: Es geht darum, die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren – im persönlichen Umfeld und erst recht im öffentlichen Bereich. „Wir haben es hier mit deutlichen Einschränkungen zu tun“, sagt Pascal Bader. „Aber nur so können wir unser Ziel erreichen, die Funktionsfähigkeit der medizinischen Versorgung sicherzustellen.“ Dazu gehört das Angebot, Kinder trotz der Schließung von Schulen und Kindergärten zu betreuen, wenn beide Eltern in einem der kritischen Berufe tätig sind. Ein Anmeldeformular soll am Montag unter www.kirchheim-teck.de/corona verfügbar sein. tb