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Mietbetrüger mit langer „Karriere“

Justiz Ein Nürtinger Gericht verurteilt ein Ehepaar wegen Betrugs. Es hatte hohe Mietschulden angehäuft und war geflüchtet.

Nürtingen. „Ich weiß nicht, ob ich jemals ein längeres Vorstrafenregister verlesen musste“, wunderte sich Richterin Sabine Lieberei während der Verhandlung. In der Tat haben die 62-jährige Frau und ihr 56-jähriger Ehemann auf der Anklagebank im Laufe der Jahre ungewöhnlich viele Straftaten angesammelt. Die gebürtige Stuttgarterin begann ihre kriminelle Karriere 1981. Seitdem folgten zahlreiche Verurteilungen und Haftstrafen - fast alle wegen Betrugs.

Die Liste der Vorstrafen ihres Partners ist ähnlich lang, dafür etwas abwechslungsreicher: Von schwerem Diebstahl über Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zur Störung der Totenruhe.

Die beiden Angeklagten haben also schon einige Gerichtssäle von innen gesehen, dieses Mal mussten sie sich wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten. 2013 sollen sie eine gemeinsame Wohnung in Neckartailfingen angemietet haben, obwohl ihnen klar gewesen sein soll, dass sie die Miete nicht würden aufbringen können. Den Eigentümern entstand durch Mietausfälle ein Schaden von 14 400 Euro. Außerdem sollen sie einen Vertrag über eine elektronische Wärmeversorgung abgeschlossen haben und konnten die Kosten dafür ebenfalls nicht aufbringen. So entstand ein zusätzlicher Schaden von 1000 Euro. Um einer Verurteilung zu entgehen, soll das Paar aus Deutschland geflohen sein. Laut Aussage der Angeklagten habe man eine Zeit lang in Andalusien, Rumänien, Österreich und auf Mallorca verbracht.

Lange dauerte die Verhandlung nicht. Die Ehepartner legten ein vollständiges Geständnis ab und machten Zeugenaussagen so unnötig. „Es ist fünf Jahre her und ich erinnere mich nicht an alles, aber ich gebe alles zu“, sagte der gebürtige Wendlinger. Auch seine Frau zeigte sich geständig und kämpfte die ganze Verhandlung über mit den Tränen. Sie und ihr Mann hätten immer wieder Geld genommen, „um alte Löcher zu stopfen“, sagte sie. Im Falle der Mietwohnung habe sie keinen anderen Weg gesehen, um ihren Kindern ein Zuhause zu bieten. Lieberei stellte fest, dass man aufgrund der Häufigkeit der Vergehen von gewerbsmäßigem Betrug sprechen muss. „Sie haben durchgängig auf Kosten anderer gelebt“, so die Richterin.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für die Frau und einem Jahr und neun Monaten für ihren Mann. Aufgrund der Vorstrafen sei eine Strafe zur Bewährung ausgeschlossen. Das sah Richterin Sabine Lieberei ähnlich und ging auf die Forderung der Staatsanwaltschaft weitestgehend ein. Sie verurteilte die Frau zu zwei Jahren Haft und ihren Mann zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis. Matthäus Klemke