Auf Ersuchen der Republik Polen haben in Baden-Württemberg die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW), sowie in Rheinland-Pfalz die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in den vergangenen Tagen umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen vorgenommen. Insbesondere wurden am Nachmittag des Montags zwei türkische Staatsangehörige in der Bahnhofstraße in Nürtingen festgenommen. Die Männer wurden am heutigen Dienstag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürtingen vorgeführt, der diesen Europäische Haftbefehle der Republik Polen eröffnete und anordnete, die Männer in Haft zu halten.
Den Männern wird von der Republik Polen vorgeworfen, am 23. September 2026 für einen ausländischen Geheimdienst in Polen einen Brandanschlag auf ein Terminal eines Satelliteninternetdienstes verübt zu haben.
Auf ein Europäisches Ermittlungsersuchen der Republik Polen haben die Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Koblenz jeweils umfangreiche Maßnahmen initiiert und insbesondere richterliche Durchsuchungsbeschlüsse bezüglich der beiden Männer sowie für Anschriften Dritter erwirkt. Die Generalstaatsanwaltschaften entscheiden nun im weiteren Auslieferungsverfahren über Anträge an die zuständigen Oberlandesgerichte, die letztlich über die Zulässigkeit der Auslieferungen zu entscheiden haben.
Die polizeilichen Maßnahmen in Baden-Württemberg standen unter der Sachleitung des Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrums Baden-Württemberg (SAT BW) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Auch in weiteren Bundesländern fanden am gestrigen Tag Maßnahmen statt. lp

