Kinderbetreuung
Das Recht auf betreute Ferien

Kirchheims Gemeinderat hat Weichen gestellt: Die Gebühren für die Grundschulferien sind festgelegt, die Ermäßigung für das vierte Kind bleibt und Kolping kann in Kirchheim einsteigen.

Für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern gilt ab Herbst 2026 ein Rechtsanspruch – zunächst einmal nur für die Erstklässler.
Für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern gilt ab Herbst 2026 ein Rechtsanspruch – zunächst einmal nur für die Erstklässler. Der Kirchheimer Gemeinderat hat die Gebühren dafür an die Schulzeitbetreuung angepasst. Foto: stock.adobe.com

Ein weiterer Rechtsanspruch beschäftigt die Kommunen: Es ist der Anspruch auf Betreuung während insgesamt zehn Wochen der Schulferien. Die Stadt Kirchheim hat deshalb ihre „Satzung zur Ferienbetreuung“ von Grundschulkindern entsprechend neu gefasst, denn eine Betreuung außerhalb der Schulzeiten war auch zuvor schon angeboten worden – nur eben ohne den Rechtsanspruch.

Betroffen von der Änderung sind die städtischen Angebote an fünf Standorten: Konrad-Widerholt-Grundschule, Freihof-Grundschule, Lindachschule Jesingen, Eduard-Mörike-Schule Ötlingen und Grundschule Nabern. Unabhängig davon gibt es auch Betreuungsangebote von freien Trägern – nicht ausschließlich, aber doch vor allem in den Sommerferien. Die Stadt, die diese Angebote bezuschusst, ist gerade dabei, das Programm gemeinsam mit den freien Trägern zu erstellen.

Was ändert sich in der Satzung? Nach den Sommerferien 2026 greift der Rechtsanspruch erstmals für die neuen Erstklässler. Die Herbstferien 2026 sind also die ersten Ferien, in denen das neue Konzept zum Tragen kommt. Dann gibt es grundsätzlich zwei Modelle zu den Betreuungszeiten, zwischen denen die Eltern sich entscheiden können, wie Bürgermeisterin Christine Kullen im Gemeinderat ausführte: von 7 bis 13 Uhr oder von 7 bis 16 Uhr.

Stichtag zur Anmeldung der neuen Erstklässler ist der 15. März. Es ist zwar möglich, ein Kind auch später noch anzumelden. Aber nach diesem Stichtag erlischt der Rechtsanspruch. In den kommenden vier Schuljahren soll das Angebot kontinuierlich wachsen, denn zunächst einmal gilt es ab Herbst 2026 nur für die frisch Eingeschulten. Ein Jahr später haben die Klassenstufen 1 und 2 den Rechtsanspruch – und so geht es weiter, bis zum Schuljahr 2029/30. Dann sind die kommenden Erstklässler bereits in der vierten Klasse, sodass der Rechtsanspruch bei allen Grundschulkindern besteht.

Umstritten war im Gremium die Erhöhung der Gebühren für die Ferienbetreuung: Sie sollen an die Schulkindbetreuung während der Schulzeit angepasst werden. Und diese Gebühren liegen bei 1,93 Euro pro Stunde. Hinzu kommen fünf Euro für das Mittagessen. Aufgerundet bedeutet das, dass die Gebühr für sechs Stunden Ferienbetreuung pro Tag von 11,50 auf 16,60 Euro steigt, und für die neunstündige Betreuung von 16 auf 22,40 Euro. Integriert sind dabei aber immerhin die Kosten für Bastelmaterial, die derzeit noch eigens verrechnet werden.

Antrag scheitert denkbar knapp

Seitens der SPD-Fraktion stellte Stadträtin Marianne Gmelin den Antrag, die Kosten weniger stark zu erhöhen: „Fünf Euro kostet das Mittagessen auch sonst an Schultagen. Das ist für uns in Ordnung. Aber ohne das Essen liegt die Erhöhung, je nach Angebot, bei rund 40 Prozent. Das ist uns zu viel.“ Ihr Gegenvorschlag: 14,60 Euro für sechs Stunden und 20 Euro für neun Stunden. Am Ende verfehlte dieser Antrag aber denkbar knapp eine Mehrheit – bei Gleichstand der Stimmen.

Oberbürgermeister Pascal Bader hatte vor der Abstimmung darauf verwiesen, dass es nur schwer zu  vermitteln wäre, wenn dasselbe Angebot während der Schulzeit mehr Geld kostet als in den Ferien. Grünen-Stadtrat Manfred Machoczek unterstützte diese Argumentation: „Natürlich wäre eine günstigere Ferienbetreuung schöner. Aber gleiche Gebühren sind schon auch sinnvoll. In der Konsequenz müssten wir dann ja die Kernzeitbetreuung während der Schulzeit günstiger machen.“

Ermäßigungsstufe bleibt

Was dagegen nicht teurer wird in der Betreuung in Kirchheim: die Kita-Gebühren für das vierte Kind. Wegen zusätzlicher Mittel, die die Stadt aufgrund der Herbst-Steuerschätzung erwarten darf, soll die „vierte Ermäßigungsstufe“ jetzt doch nicht wegfallen. Die Stufe wird also wieder in die entsprechende Satzung aufgenommen.

Neue Kita im Bedarfsplan

Ein weiteres Betreuungsthema im Gemeinderat war die Etablierung einer Kindertageseinrichtung in der Gaußstraße 24. Als Träger steht die gemeinnützige Kolping-Kita GmbH bereit. Laut Bürgermeisterin Christine Kullen passt dieses Konzept in den Bedarfsplan – wenn auch vorläufig nur mit zwei statt der angestrebten fünf Gruppen: „Für die übrigen drei Gruppen wollen wir erst einmal die weitere Entwicklung abwarten.“ Perspektivisch könne sich auch ein Betriebskindergarten für das neue Gewerbegebiet Bohnau-Süd anbieten. Wichtig für den Verbleib im Bedarfsplan ist der 31. Dezember 2026: Bis dahin muss mindestens eine Gruppe der neuen Kita in der Gaußstraße ihren Betrieb aufgenommen haben. Sonst erlischt die Zustimmung zur Aufnahme in den Bedarfsplan.