Reform
Grundsteuer: In welchen Städten und Gemeinden gilt welcher Hebesatz?

Nach der Grundsteuerreform haben die Kommunen rund um die Teck neue Grundsteuer-Hebesätze festgelegt. Sie gelten ab 1. Januar. Eine Übersicht.

In den Kommunen rund um die Teck sind neue Hebesätze festgelegt worden.  Archiv-Foto: Carsten Riedl

Ab dem 1. Januar gilt in Baden-Württemberg die neue Grundsteuer. Unsere Übersicht zeigt, welche Hebesätze für die Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden rund um die Teck 2025 gelten.

  • Kirchheim: Der Kirchheimer Gemeinderat hat für den Hebesatz der Grundsteuer B den Wert 203 festgesetzt hat. Angegeben wird mit der Zahl der Hundertsatz. Wer selbst rechnen möchte: einfach den Grundsteuermessbetrag mit 2,03 multiplizieren. Das Ergebnis ist der jährliche Grundsteuerbetrag, der an die Stadt zu entrichten ist. Für Kirchheim bedeutet das eine deutliche Reduzierung des Hebesatzes, der bislang bei 395 vom Hundert lag. 
  • Weilheim: In Weilheim gilt künftig ein Hebesatz von 240 vom Hundert. Der alte lag bei 380 vom Hundert.
  • Lenningen: Bei der Grundsteuer B gilt in Lenningen ab Januar 250 vom Hundert. Dieses Jahr sind es 380 vom Hundert gewesen.
  • Holzmaden: Der neue Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Holzmaden bei 160.
  • Notzingen: In Notzingen hat der Gemeinderat 135 als neuen Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen. Bisher waren es 360 von Hundert.
  • Owen: In Owen liegt der neue Hebesatz für die Grundsteuer B bei 225 vom Hundert.
  • Dettingen: Für die Grundsteuer B wurde in Dettingen ein Wert von 180 vom Hundert errechnet Im aktuellen Jahr liegt er bei 410. 
  • Schlierbach: Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schlierbach im kommenden Jahr bei 180 Prozentpunkten.
  • Ohmden: Bei der Grundsteuer B in Ohmden sinkt der Hebesatz von 400 auf 240. 

Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer

Reformiert werden musste die Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat.

Für die Reform gilt Aufkommensneutralität. Das heißt, die Grundsteuer-Einnahmen einer Kommune sollen nach der Reform in etwa so hoch sein wie vorher. Für die einzelnen Grundstückbesitzer können sich aufgrund der neuen Berechnung aber durchaus auch größere Änderungen ergeben.

Berechnet wird die Grundsteuer B, indem der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert wird. Die Hebesätze legen die Kommunen fest.

In Baden-Württemberg gilt für die „Grundsteuer B“ das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert, also vor allem der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert.

Kommunen können ab 2025 die Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke einführen. Bisher haben sich dazu nur sehr wenige Kommunen im Land entschieden, die Stadt Wendlingen ist eine davon. 

Für Landwirte gilt: Die Flächen ihrer Wohngebäude und sonstige nicht-landwirtschaftliche Flächen auf Hofstellen fallen künftig nicht mehr in die bisherige einheitliche Bewertung in Grundsteuer A, sondern werden nach dem neuen Recht der Grundsteuer B zugeordnet.