Bei den derzeitigen Temperaturen fühlt man sich schon selbst wie gegrillt – auch beim sorgfältigen Vermeiden jeder Art von Bewegung. Das Bedürfnis nach zusätzlicher Hitze vom Grill müsste demnach gegen null tendieren. Und doch könnte es sich gegen später am Abend lohnen, den Grill einzuschalten – wo doch Grillen ebenso zum Sommer gehört wie Eis und frisches Obst. Was ein echter Griller ist, der braucht dazu auch echtes Feuer. Elektrogrills erscheinen ihm wie Kinderspielzeug. Allerdings ist vom Spiel mit dem Feuer eben auch sprichwörtlich abzuraten.
Verboten ist das Grillen mit Feuer in Kirchheim aber nicht – noch nicht. „Wir behalten das im Blick“, sagt Kirchheims Erster Bürgermeister Achim Rapp. Er meint damit die Beobachtung von Wetter und Vegetation vor Ort, aber auch die Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Noch brauche es demzufolge kein Grill-Verbot in der Öffentlichkeit, solange sich die Menschen an die Regeln halten.
Nur mit Abstand
Gemäß Polizeiverordnung der Stadt Kirchheim besagen diese Regeln: „Auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: das Grillen außerhalb der öffentlichen Grillstellen, es sei denn, es wird ein feuerfester Grill mit einem Bodenabstand von mindestens 80 cm und einem Seitenabstand zu Bäumen oder anderen brennbaren Gegenständen von mindestens 2 m eingehalten. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Asche ist zu gewährleisten.“
Für das eigene Grundstück gilt keine vergleichbare Regelung. Dennoch verweist Achim Rapp auf das grundsätzliche Risiko – auch im Blick auf den jüngsten Fall, als Funkenflug in Jesingen zu einer Art von Flächenbrand geführt hat. „Wer mit offenem Feuer hantiert, sollte immer auch ans Löschen denken“, appelliert er daran, außer dem Essensgenuss auch die Brandgefahr im Blick zu haben.
Im Brandfall werde nachträglich untersucht, was die Ursache für den Ausbruch des Feuers war. Und dann braucht es keinen Vorsatz, um als Brandstifter belangt zu werden. Auch einfache Fahrlässigkeit kann im Zweifelsfall schon ausreichen. So gesehen wäre der Feuerlöscher fast wichtiger als der Grillanzünder.
Auch auf den Umgang mit der Asche verweist die Polizeiverordnung aus gutem Grund. Profigriller haben das natürlich alles im Griff. Andere könnten sich in diesen Hitzezeiten vielleicht doch mit einem Gas- oder Elektrogrill behelfen, um sich nicht den ganz großen Gefahren auszusetzen – von völlig anderen Alternativen einmal abgesehen. Aber nicht jeder möchte sich mit Kaltspeisen abspeisen lassen: Kühl werden lediglich die Getränke bevorzugt.