Medizin
Minister Lucha soll Schließung der Notfallpraxen stoppen

Nach dem Aus für die Bereitschaftspraxis klammert sich Kirchheim an den letzten Strohhalm.

Die Bereitschaftspraxis in Nürtingen ist seit der Schließung der Kirchheimer Praxis Anlaufstelle für alle, die am Wochenende und feiertags unter akuten Beschwerden leiden. Foto: Markus Brändli

Kirchheim. Oberbürgermeister Pascal Bader und weitere 17 baden-württembergische Kolleginnen und Kollegen, deren Städte von der Schließung ärztlicher Bereitschaftspraxen betroffen sind, geben ihre Hoffnung auf eine Rücknahme der Entscheidung nicht auf. „Die Entscheidung, Notfallpraxen zu schließen, wurde über unsere Köpfe hinweg getroffen, ohne Rücksicht auf die konkrete Lage vor Ort“, sagte Pascal Bader. „Wir haben deshalb gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen rechtliche Schritte eingeleitet, um unser Mitspracherecht geltend zu machen.“

Mit diesen rechtlichen Schritten meint der Oberbürgermeister die Klage vor dem Sozialgericht im Februar 2025. Die Anträge waren zwar im Eilverfahren abgelehnt worden. In einem aktuellen offenen Brief an Minister Manfred Lucha weisen 18 Stadtoberhäupter jedoch darauf hin, dass sie sie auf eine rechtsaufsichtsrechtliche Prüfung bestehen. „Das Gericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Beteiligungsrechte von Gebietskörperschaften vielleicht nicht eingeklagt werden können, dass sie aber ‘einer rechtsaufsichtsrechtlichen Überprüfung unterliegen’“, heißt es in dem Brief. Sie fordern Lucha auf, eine solche Überprüfung zu veranlassen. Bis diese abgeschlossen sei, solle die „voreilige Schließung von Notfallpraxen“ gestoppt werden.

Ein solcher Stopp sei insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Berlin geboten. „CDU/CSU und SPD haben angekündigt, innerhalb der ersten 100 Tage eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ermöglicht, und Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform auf den Weg zu bringen“, schreiben die Autoren. „Es erscheint widersinnig, jetzt übereilt die Axt an die Notdienstversorgung im Land zu legen, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen – und damit auch die Voraussetzungen für die künftige Ausgestaltung des Notdienstes in Baden-Württemberg – in wenigen Monaten ganz entscheidend verändern werden.“

Die Autoren fordern Lucha auf, sich mit den Belangen der Städte und Gemeinden auseinanderzusetzen. „Bisher haben wir Sie in dieser Angelegenheit nicht als interessiert an unseren Positionen oder gar als Aufsichtsbehörde der KVBW erlebt – sondern eher als deren Anwalt“, beklagen die Bürgermeister.