Tempo 30 ist nach wie vor ein umstrittenes Thema. Im Kirchheimer Gemeinderat ist jetzt der Vorstoß der CDU, über eine zeitliche Begrenzung nachzudenken, nur deshalb durchgegangen, weil die Frage umgekehrt gestellt war: Die Stadtverwaltung hatte empfohlen, den Antrag der CDU abzulehnen. Bei Stimmengleichheit – 17:17 bei einer Enthaltung – fand die Position der Verwaltung aber keine Mehrheit. Dadurch gilt der CDU-Antrag formal als angenommen. An einer ganzen Reihe von Durchfahrtstraßen in Kirchheim müssten demnach Zusätze unter den „30er-Schildern“ angebracht werden: Tempo 30 wäre dann nur noch von 22 bis 6 Uhr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Tagsüber, also von 6 bis 22 Uhr, wären wieder 50 Kilometer pro Stunde erlaubt.
Ganz so weit ist es aber noch nicht: Gleich nachdem der Beschluss gefasst war, verkündete Oberbürgermeister Pascal Bader offiziell im Ratsrund, was er zuvor bereits angekündigt hatte: „Ich muss dieser Entscheidung widersprechen.“ Der Widerspruch hat zur Folge, dass der Gemeinderat innerhalb von drei Wochen zu einer Sondersitzung zusammentreten muss, um erneut über das Thema abzustimmen. Die Sitzung ist bereits für den 7. Januar anberaumt. Sollte das Gremium abermals mehrheitlich für den CDU-Antrag – oder eben auch gegen die Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung – stimmen, müsste der Fall gemäß Paragraph 43 der Gemeindeordnung zur Entscheidung an die Rechtaufsichtsbehörde übergeben werde, in diesem Fall also an das Regierungspräsidium.
Worum ging es? Die Stadtverwaltung beruft sich beim Lärmschutz auf Grenzwerte, die aktuell bei 67 Dezibel am Tag liegen und bei 57 Dezibel bei Nacht. Tempo 50 würde den Grenzwert tagsüber überschreiten – was aus Berechnungen eindeutig hervorgehe. Ein strittiger Punkt, auf den die Verwaltung an dieser Stelle stets verweist: Ausschlaggebend sind tatsächlich Berechnungen. Messungen dagegen können keine Grundlage sein.
Gibt es wirklich kein Ermessen?
Folglich würde sich die Tatsache so darstellen, wie vom Oberbürgermeister ausgeführt: Falls sich der Grenzwert wirklich nur dadurch einhalten lässt, dass auch tagsüber die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 30 Kilometern pro Stunde liegt, hat die Stadt keinerlei Ermessensspielraum. Sie muss am bereits eingeführten Tempo 30 auch weiterhin festhalten. Andernfalls würde sie gegen das Gesetz verstoßen.
Andererseits ist es genau das, was insbesondere die CDU-Fraktion gerne bestätigt bekommen würde: Ist dem wirklich so? Ist Kirchheim wirklich gesetzlich verpflichtet, an so vielen Stellen auch tagsüber Tempo 30 vorzuschreiben?
Stadträtin Natalie Pfau-Weller sagte dazu im Gemeinderat: „Es geht uns durchaus um die Anwohner und um deren Lärmempfinden. Deshalb halten wir Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr auch für richtig.“ Die Lärmaktionsplanung, zu der die Stadt verpflichtet ist und aus der heraus auch die vielen Tempo-30-Stellen – selbst an Hauptverkehrsstraßen – entstanden waren, stelle die CDU-Fraktion keinesfalls infrage. Aber ein „30er-Schild“ müsse nicht immer die richtige Lösung sein. Auch der passende Asphalt könne für die gewünschte Lärmminderung sorgen: „Wir wollen deshalb nicht über den Lärmaktionsplan komplett abstimmen, sondern auch immer über die Details sprechen.“
Nach einem dieser Details fragte Jens Hildebrandt (FDP/KiBü) – und zwar genau im Zusammenhang mit dem Tempo-30-Gebot, das nur während der Nachtstunden gelten soll: „Warum kann Owen das durchsetzen – und wir nicht?“ Als Antwort hieß es seitens der Verwaltung, dass bei den Lärmberechnungen nicht nur die Geschwindigkeit der Fahrzeuge berücksichtigt werde, sondern auch die Topographie und der Abstand der Gebäude von der Straße.
Sollte der Fall nach der Sondersitzung am 7. Januar tatsächlich ans Regierungspräsidium gehen, dürften viele Mitglieder des Kirchheimer Gemeinderats auf jeden Fall schon sehr gespannt sein auf die Antworten aus Stuttgart.
Hängt Lärm vom Ort ab?
Kommentar von Andreas Volz zur zeitlichen Beschränkung von Tempo 30
Verkehrssicherheit ist das eine. Natürlich enden Unfälle glimpflicher, wenn Fahrzeuge maximal mit 30 statt mit 50 Kilometern pro Stunde unterwegs sind. Aber die offizielle Begründung für die vielen Tempo-30-Schilder an Kirchheims Hauptverkehrsstraßen ist nicht die Verkehrssicherheit, sondern der Lärm.
Für Laien ist vieles nicht nachvollziehbar. Es ist nicht nur Owen, sondern auch Albershausen und viele andere Kommunen landauf, landab, die auf ihren Hauptverkehrsstraßen nur bei Nacht Tempo 30 anordnen. Nimmt man jetzt einmal nur Jesingen als Vergleichsmaßstab, stellt sich durchaus die Frage, was in Jesingen so sehr anders sein soll als in Hunderten anderen Städten und Gemeinden.
Beim Durchfahren drängt sich der Eindruck auf keinen Fall auf, dass die Häuser in Jesingen näher an der Straße stehen würden als anderswo. Im Gegenteil: Auf der einen Seite der Kirchheimer Straße fließt die Lindach. Dort zumindest stehen die Gebäude weiter weg als an vielen anderen Hauptverkehrsstraßen im Land. Dass in Jesingen deutlich mehr Fahrzeuge unterwegs wären als in Owen oder Albershausen, lässt sich ebenfalls nicht erkennen. Warum also sollte es dort tagsüber mehr Verkehrslärm geben als anderswo?
Es geht nicht darum, das Ruhebedürfnis der Anwohner zu ignorieren. Es geht vielmehr darum, dass Recht, das andernorts gilt, auch in Kirchheim gelten können muss. Danach kann der Gemeinderat immer noch entscheiden, an Tempo 30 festzuhalten. Aber er müsste es anders begründen, sollte das Lärmargument vom Regierungspräsidium kassiert werden.

