Lärmschutz
Tempo 30 gilt weiterhin auch bei Tag

Kirchheims Gemeinderat fasst nach drei Wochen einen neuen Beschluss zur Höchstgeschwindigkeit auf den Durchfahrtstraßen: Schnelleres Fahren tagsüber soll doch nicht erlaubt sein.

Die Tempo-30-Schilder – wie hier in Ötlingen – gelten unverändert für 24 Stunden am Tag. Sie müssen also nicht durch Zusatzschil
Die Tempo-30-Schilder – wie hier in Ötlingen – gelten unverändert für 24 Stunden am Tag. Sie müssen also nicht durch Zusatzschilder ergänzt werden, die das Tempolimit nur auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr beschränken würden. Foto: Andreas Volz

Jetzt sieht alles wieder anders aus: Der Kirchheimer Gemeinderat hat seine Entscheidung revidiert und drei Wochen später einen gegenteiligen Beschluss gefasst zur Frage nach Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen. Es bleibt demnach bei den reduzierten Geschwindigkeiten, die von West nach Ost die Stuttgarter Straße in Ötlingen betreffen, die Jesinger Straße in Kirchheim sowie die Kirchheimer, die Vordere und die Neue Weilheimer Straße in Jesingen. Gleiches gilt für die Ötlinger, die Reuderner und die Zähringer Straße in Lindorf.

Grund für Tempo 30 an diesen Stellen ist der Lärmaktionsplan: Demnach ist die Stadt Kirchheim verpflichtet, den Verkehrslärm an Straßen, die mit mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag belastet sind, zu reduzieren, wenn gewisse Grenzwerte überschritten sind. Diese Grenzwerte sind vor nicht allzu langer Zeit von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel bei Nacht auf 67 und 57 Dezibel gesenkt worden. Beides werde rechnerisch überschritten, wenn wieder 50 Kilometer pro Stunde als Höchstgeschwindigkeit erlaubt wären, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung.

Kein Ermessensspielraum

Deshalb gebe es keinen Ermessensspielraum, um dem Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat zu folgen, wenigstens tagsüber – zwischen 6 und 22 Uhr – wieder Tempo 50 zu erlauben. Eine Möglichkeit bestünde vielleicht: „Lärmmindernder Asphalt“ lautet das Zauberwort. Aber im Haushalt der Stadt Kirchheim ist auf Jahre hinaus kein Geld vorhanden, um die Hauptverkehrsstraßen entsprechend umzugestalten. Insofern bleibt als einzige Möglichkeit, die Lärmgrenzwerte einzuhalten, das Festhalten an Tempo 30 bei Tag und bei Nacht.

Das war auch drei Wochen zuvor bereits die Haltung der Stadtverwaltung. Und deswegen hatte Oberbürgermeister Pascal Bader Widerspruch eingelegt gegen einen Beschluss des Gemeinderats. Der Vorschlag, den CDU-Antrag auf eine Rückkehr zu Tempo 50 bei Tag abzulehnen, hatte bei Stimmengleichstand keine Mehrheit bekommen. Demnach hätte die CDU ihren Antrag durchgebracht, was der Oberbürgermeister unter Verweis auf die Grenzwerte rechtswidrig nannte.

Es geht auch ohne Aufsicht

Also war innerhalb von spätestens drei Wochen eine Sondersitzung des Gemeinderats einzuberufen, in der es um eine erneute Beschäftigung mit demselben Thema gehen musste. Hätte sich erneut keine Mehrheit für Tempo 30 auch bei Tag gefunden, hätte der Oberbürgermeister diesen Beschluss an das Regierungspräsidium als Rechtaufsichtsbehörde zur Überprüfung weitergeleitet.

Soweit kam es allerdings nicht. Nach zweistündiger emotionaler Debatte, in der die Verkehrssicherheit – um die es rein formell überhaupt nicht ging – einen ebenso wichtigen Raum einnahm wie der Lärmschutz der Anwohner, gab es einen hauchdünnen Entscheid zugunsten des Verwaltungsvorschlags: 19 Gemeinderatsmitglieder stimmten für die Ablehnung des CDU-Antrags, 18 dagegen. Somit bleibt es bei Tempo 30 auf den Durchfahrtsstraßen.

Immerhin gab es Antworten auf die Frage, warum es in vielen anderen Kommunen funktioniert mit der Befristung von Tempo 30 auf die Nachtstunden. Marcus Deger, der Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, erklärte, dass solche Regelungen wohl schon mindestens zehn Jahre alt seien und einer aktuellen Überprüfung nicht mehr standhalten dürften. Außerdem sagte er, dass das Regierungspräsidium nicht von sich aus prüfe, ob die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen den gültigen Grenzwerten Genüge leisten, also rechtskonform sind, oder nicht.