Jedes Jahr zahlt die Stadt Kirchheim rund eine Million Euro, um das Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten zu subventionieren. Das ist das Ergebnis der „Vollkostenberechnung“, die der Gemeinderat mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen hat. Es ging aber um mehr als um die reine Kenntnisnahme von der Höhe des „Draufzahlgeschäfts“: Zugleich hat der
Auch durch diese deutliche Erhöhung decken wir die Kosten bei weitem nicht.
Pascal Bader zu den Gebühren fürs Mittagessen, die die Stadt stark subventioniert
Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für ein Mittagessen zum 1. Januar 2025 zu erhöhen. Das Ziel, eine höhere Kostendeckung zu bekommen, dürfte sich dadurch trotzdem nicht wirklich erreichen lassen. Wegen grundlegender Kostensteigerungen wird das Defizit auf keinen Fall geringer.
Vom Schloss- und vom Ludwig-Uhland-Gymnasium abgesehen – wo jeweils Mensavereine dafür sorgen, dass überwiegend ehrenamtliche Kräfte das Mittagessen kochen –, gibt es an Kirchheims Schulen wie auch an den Kindertagesstätten das „Komponentenmodell“. Aus bestimmten Komponenten wird in Clusterküchen oder auch in Selbstversorgerküchen Essen zubereitet. Jede Woche geht es in Kirchheim um 5000 Essen, wobei die Zahl eher noch weiter ansteigt. Es wäre aber zu kurz gedacht, würde man daraus schließen, dass der individuelle Essenspreis bei steigender „Produktion“ sinken würde. Das Gegenteil ist der Fall, weil mehr Essen eben auch mehr Personal erfordern – und weil gerade die Personalkosten die Lebensmittelkosten bei weitem übersteigen.
Das Ergebnis der Vollkostenberechnung: Aktuell müsste an den Schulen ein Essen für 9,74 Euro verkauft werden, um die gesamten Kosten zu decken. Angesichts von derzeit 3,52 Euro an Kindertagesstätten und 3,82 Euro an Schulen wäre es aber utopisch, eine solche Preissteigerung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Gebühren zum Jahresbeginn auf 4,50 Euro respektive 5,00 Euro zu erhöhen – was ein Plus von 27,8 beziehungsweise 30,9 Prozent bedeutet.
„Auch durch diese deutliche Erhöhung decken wir die Kosten bei weitem nicht“, sagte Oberbürgermeister Pascal Bader. Stadtrat Ralf Gerber (Freie Wähler) rechnete vor: „Die Kostensteigerung, die uns nächstes Jahr bevorsteht, liegt bei 1,14 Euro pro Essen. Mit der jetzigen Erhöhung erreichen wir genau diese 1,14 Euro.“
Und weiter gingen seine Rechnungen: „Ohne die Leistung der Eltern schmälern zu wollen, die an den Gymnasien im Ehrenamt kochen, müsste die Stadt auch den Mensavereinen aufzeigen, was sie dort alles mitfinanziert. Folglich müsste es auch dort Preiserhöhungen geben.“ Zumindest diejenigen Kinder, deren Eltern nicht kochen, sollten seine Meinung nach ebenfalls fünf Euro pro Essen zahlen.
Kein Vergleich zum Imbissstand
Gerd Mogler von der Christlichen Initiative Kirchheim (CIK) stellte eine ganz andere Vergleichsrechnung auf, was den neuen Tarif von fünf Euro pro Mittagessen betrifft: „An einem Imbissstand reicht dieses Geld noch lange nicht, um ein komplettes Essen zu bekommen.“ Marianne Gmelin (SPD) ist der Meinung, dass die Eltern Verständnis für die Gebührenerhöhung aufbringen, wenn ihnen vermittelt wird, mit welchen Kosten die Stadt das Essen bezuschusst.
An anderer Stelle aber musste die Stadtverwaltung erst einmal dem Gemeinderat vermitteln, wie sich die hohen Kosten mitunter zusammensetzen. Beispielsweise belaufen sich allein die Wäschekosten auf 50.000 Euro pro Jahr. Die Hygienevorschriften für Waschvorgänge lassen es nicht zu, dass die Küchenkräfte ihre Arbeitskleidung selbst waschen.
Ein weiterer möglicher Kostenpunkt betrifft eine Mensa-App, die die Stadtverwaltung gerne einführen würde, um die Essensgebühren punktgenau abrechnen zu können. Bis zu 30.000 Euro pro Jahr fallen dafür an – je nach Anbieter und je nach Leistungsumfang der App. Für Ralf Gerber wären das völlig unnötige Kosten, die ja ebenfalls auf den Essenspreis aufgeschlagen werden müssten. „Da müssen wir uns schon fragen, ob wir zu diesem Preis wirklich tagesgenau abrechnen wollen. Wenn wir bei Monatsgebühren bleiben, brauchen wir keine App.“ Natürlich seien die Monatsgebühren nicht ganz so exakt, weil ein Kind ja auch mal krank sein kann und somit nicht in den Genuss des bezahlten Essens kommt. Eine Rückzahlung würde er trotzdem erst vorsehen, wenn das Kind vier Wochen oder länger krank war.
Was die App betrifft, hat der Gemeinderat eine Entscheidung vertagt und beschlossen, dass die Verwaltung zu diesem Thema noch weitere Detailinformationen vorlegen soll. Eine Entscheidung dagegen ist sofort und mit großer Mehrheit gefallen: Hatte es in der Sitzungsvorlage noch geheißen, dass an einzelnen Tagen entschieden werden müsse, ob es Salat oder Nachtisch geben soll – und nicht beides –, sprach sich das Ratsrund dafür aus, dass grundsätzlich an jedem Tag nur eins von beidem im Angebot sein soll.
Weitere Erhöhungen stehen an
Wie geht es weiter? Die neuen Gebühren gelten nur für die ersten acht Monate. Für 2025 und 2026 sind jeweils zum 1. September weitere Erhöhungen um fünf Prozent vorgesehen. Trotz allem wird sich dadurch aber das angestrebte Ideal nicht erreichen lassen: dass sich das Essen zu 50 Prozent aus Gebühren und zu 50 Prozent aus städtischem Zuschuss finanziert. Der städtische Anteil dürfte dauerhaft höher liegen. Das alles gilt aber nur für das Komponentensystem. Gebührenerhöhungen an den beiden Gymnasien hat der Gemeinderat lediglich in die Diskussion eingebracht, ohne irgendwelche konkreten Anträge dazu zu stellen. In der Gesamtdarstellung dürfte aber auch dort der städtische Anteil bei über 50 Prozent liegen.