Kirchheim

Aufpassen bei der Betreuung der Kinder

Ehrenamt Kristine Eber­hardt vom Kreisjugendamt informiert über das, was beim Führungszeugnis zu beachten ist.

Kirchheim. Ehrenamtlich Engagierte, die in Vereinen und anderen Organisationen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, müssen seit dem Jahr 2012 ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können.

Damit soll verhindert werden, dass vorbestrafte Personen Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

Kristine Eberhardt vom Kreisjugendamt berichtet am morgigen Mittwoch um 19 Uhr im Rahmen der Kirchheimer Akademie für Ehrenamt und Engagement über den Sinn des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Sie erzählt, in welchen Engagementbereichen und für welchen Personenkreis ein Führungszeugnis erforderlich ist. Außerdem informiert die Expertin darüber, was unter anderem bei dem Zeugnis zu beachten ist.

Der Vortrag findet im Vortragssaal der Kirchheimer Stadtbücherei in der Alleenstraße 1 im zweiten Obergeschoss statt. pm

5 Interessierte werden gebeten, sich vorab bei der Familien-Bildungsstätte per E-Mail an info@fbs-kirchheim.de anzumelden oder unter der Telefonnummer 0 70 21/92 00 10