Zu Beginn der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Schießhütte“ baut die Gemeinde Neidlingen die Veitstraße aus, denn sie ist eine der Zufahrten. Die grundlegende Sanierung der maroden Straße kostet rund 800.000 Euro. Eine spannende Frage ist: Müssen die Anwohner dieser Straße Erschließungsbeiträge bezahlen oder nicht? Denn sie wurden in dieser Straße noch nie fällig.
Diese Frage beschäftigt die Gemeinde Neidlingen schon viele Jahre, schon die Bürgermeister Rolf Kammerlander und Klaus Däschler mussten sich damit auseinandersetzen. Es kommt auf die exakte Rechtslage an, denn bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen haben Bürgermeister keinen Spielraum mehr. Bis in die 1970er-Jahre gab es diesen: War die finanzielle Lage einer Gemeinde gut, konnte sie den Bürgern Erschließungsbeiträge erlassen. Doch dann änderte der Bund die Gesetzeslage: Sind die Erschließungsbeiträge rechtlich gesehen fällig, muss die Gemeinde sie erheben. Würde ein Bürgermeister das nicht tun, bekäme er Ärger mit der Rechtsaufsicht.
Rechtssicherheit herstellen
„Wir wollten unbedingt Rechtssicherheit herstellen“, sagte Bürgermeister Jürgen Ebler. Das sei er auch den anderen Bürgern schuldig, die in ihrer eigenen Straße Erschließungsbeiträge bezahlt hätten und sich fragen könnten, warum das für die Veitstraße nicht gelten soll.
Zu klären war also die Frage: Ist die Veitstraße eine historische Ortsstraße, also beitragsfrei? Stichtag für diese Beurteilung ist im ehemaligen Württemberg der 1. Januar 1873. Entscheidend ist, wie viele Häuser es damals gab, der Zustand der Straße ist egal. Er wäre in der Rückschau ohnehin kaum zu beurteilen.
Historische Straße oder nicht?
Wie vor gut 150 Jahren die Bebauung war, ist aber auf Basis der historischen Karten und Dokumente gar nicht so leicht zu rekonstruieren. Einzelne Häuser reichen für eine Qualifikation als „historische Ortsstraße“ noch nicht. Aber eine ganze Reihe von Häusern genügt auch nur auf einer Seite, und einzelne Baulücken sind ebenfalls erlaubt. Zunächst lag eine Urkarte von 1828 vor, die aber nur teilweise weiterhalf. Es gibt zwar exakte historische Zeichnungen, die heute am PC nicht besser entstehen könnten. Es gab aber früher noch keine Abschlussabnahme, die die Fertigstellung eines Hauses dokumentiert hätte.
Im Jahr 2023 wurden weitere Unterlagen zusammengetragen, im Jahr 2024 vermessungstechnische Unterlagen nachgereicht. Letztere ergaben, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den heutigen Grundstücken mit den Gebäuden 19, 19/1, 23, 25 und 27 und auf der westlichen Straßenseite in Höhe der Gebäude 24 und 26 auch am 1. Januar 1873 schon Häuser standen.
Schlecht für die klammen Gemeindefinanzen
Besonders auf die heutige Veitstraße 23 kam es dabei als „Lückenschluss“ an. Inzwischen liegen dafür ein geometrischer Handriss und die Baukonzessionsurkunde vor, beide von 1868. Nach deren Auswertung ist nun davon auszugehen, dass Haus 23 nach der erteilten Genehmigung schnell errichtet wurde und am 1. Januar 1873 bereits stand.
Der Befund: 1873 bestand auf einer Länge von fünf Grundstücken und etwa 80 Metern ein „repräsentativer Baubestand auf einer nicht unerheblichen Länge“. Dieses Ergebnis steht einer Erhebung von Erschließungsbeiträgen klar entgegen. Das ist gut für die Anwohnerinnen und Anwohner, aber schlecht für die klammen Gemeindefinanzen.
Ebler ist dennoch froh über die Klärung: „Wir haben uns da wirklich reingekniet.“

