Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstag entschieden: Die Bürgermeisterwahl muss nicht wiederholt werden. Die Klage von Andreas Nitsch, der sich ebenfalls um das Bürgermeisteramt beworben hatte und dessen Bewerbung aus formellen Gründen abgelehnt wurde, wurde abgewiesen. Nitsch hatte geklagt, weil er sich von der Stadt benachteiligt fühlte. Christiane Krieger zeigte sich in einem Telefonat froh über diesen Ausgang des Verfahrens, denn die Anfechtungsklage schwebt seit ihrem Amtsantritt über ihr. Krieger ist deswegen auch nur bestellte Bürgermeisterin ohne Stimmrecht im Gemeinderat.
Bürgermeisterwahl in Wernau: Verwaltungsgericht weist Klage ab