Tierschutz
Beuren kümmert sich ums Katzenwohl

Eine neue Verordnung sieht vor, dass alle frei laufenden Katzen in Beuren kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. Damit spielt die Gemeinde eine Vorreiterrolle im Landkreis. 

Die Zunahme von wildernden Katzen stellt ein Problem dar. Beuren reagiert darauf mit einer Katzenschutzverordnung. Foto: pr

Eigentlich sollte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Beuren nur über eine Katzenschutzverordnung beraten werden. Doch die Räte machten Nägel mit Köpfen. Bei zwei Enthaltungen stimmten sie für den Erlass. Damit ist Beuren in der Region Vorreiter. Zwar stand das Thema Anfang 2025 auch in Nürtingen auf der politischen Agenda, doch dort sah die Verwaltung „keinen zusätzlichen Vorteil“ und „keine nennenswerten Probleme“ mit frei laufenden Katzen. Bisher hat nur Esslingen eine Katzenschutzverordnung im Landkreis.

Franziska Prokein, Leiterin des Bereichs Sicherheit und Ordnung der Gemeinde, erläuterte, dass eine solche Verordnung rechtlich nur bei einer Population frei laufender Katzen mit Tierschutzproblemen möglich ist. Das heißt: Die Katzen leiden an Erkrankungen oder haben Schmerzen. Der Tierschutzverein Nürtingen-Frickenhausen habe in den Randlagen um Beuren mehrere sich unkontrolliert vermehrende Katzen festgestellt, viele litten an Katzenschnupfen und Augenerkrankungen. Da der Verein seit Jahren aufklärt, sei auch diese Voraussetzung erfüllt.

Wohnungskatzen ausgenommen

Ausgenommen von der Verordnung sind reine Wohnungskatzen. Alle Freigänger müssen kastriert, eindeutig gekennzeichnet und kos­tenlos registriert werden – dies obliegt den Haltern. Ziel ist es, Katzenleid zu verhindern.

Der Gemeinde ist auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen. Wird eine unkastrierte Halterkatze auf Beurener Gemarkung gefunden, muss der Besitzer sie kas­trieren lassen. Kann der Halter nicht zeitnah ausfindig gemacht werden, kann die Gemeinde einen Tierarzt beauftragen. Die Kos­ten trägt dann der Besitzer. Nach der Kastration soll die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden – an der Stelle, an der sie gefangen wurde. Halterlose Katzen darf die Gemeinde kastrieren, registrieren und kennzeichnen lassen. „Sie werden wieder ausgesetzt, weil sie nicht mehr vermittelbar sind“, erläutert Prokein.

Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Umsetzung der Katzenschutzverordnung „mit Maß und Ziel“ erfolgen müsse und Ausnahmen möglich sind. Die Kosten für eine Kastration liegen bei einer weiblichen Katze zwischen 150 und 400 Euro, bei Katern werden zwischen 30 und 100 Euro fällig. Anfangs entstehen der Gemeinde Mehrkosten, „langfristig werden diese aber geringer“, sagte Prokein. Zumal der Tierschutzverein bislang noch die Kosten für die Kas­trationen über Erbschaften abdecken könne. „Diese Erbschaften sind aber endlich“, sagt Prokein. Spätestens dann müsse die Gemeinde finanziell in die Bresche springen. „Der Tierschutzverein hofft auch, dass andere Gemeinden ebenfalls eine Katzenschutzverordnung auf den Weg bringen“, ergänzte die stellvertretende Hauptamtsleiterin.

Zustimmung und Bedenken

Die Gemeinderäte begrüßten die Katzenschutzverordnung. „Das ist eine gute Sache“, befand Denise Knapp (Freie Wähler). Auch Regina Birner (SPD) plädierte dafür, die Verordnung einzuführen. Erst kürzlich habe sie ein abgemagertes Kätzchen gesehen, das gelbe Säcke auseinandergerissen hat, um Futter zu finden. Daniel Schäfer (Freie Wähler) wies darauf hin, dass man nicht alle Katzen über einen Kamm scheren sollte, während Albert Stoll (Freie Wähler) dafür plädierte, zwischen Katzen mit Besitzer und halterlosen Katzen zu unterscheiden.