Strafzettel
Mehr Schilder für weniger Unmut

Wer beim Heidengrabenzentrum falsch parkt, schaut bei der Rückkehr blöd aus der Wäsche und rächt sich mit einer negativen Bewertung. Die drei Kommunen, die das Zentrum betreiben, bessern nach. 

Kein Parkplatz für Besucher der Kelten-Schau. Links ab geht es zum Schotterparkplatz hinter dem Heidengrabenzentrum. Dort dürfen aber nur Mitarbeiter parken. Foto: Andreas Warausch

Bernhard Lepple hat sich seinen Besuch des Heidengrabenzentrums etwas anders vorgestellt. Denn nicht nur der Eintrittspreis, sondern auch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro kostete am Ende der Ausflug zur neuen Attraktion bei Erkenbrechtsweiler. „Ich finde, dass der Zweckverband hier mit Kanonen auf Spatzen schießt“, schreibt Lepple in einem Brief an ebendiesen. Der Zweckverband Region am Heidengraben besteht aus den Gemeinden Hülben, Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler. Diese sind für den Betrieb des Heidengrabenzentrums zuständig.

Lepple hat direkt am Heidengrabenzentrum nach einem Parkplatz gesucht und dann sein Auto verbotenerweise auf dem geschotterten Mitarbeiterparkplatz abgestellt. „Vor lauter Suchen“ habe er das Durchfahrtsverbotsschild erst nach dem Besuch des Parkplatzes wahrgenommen. Einen Zusatzhinweis habe es damals noch nicht gegeben.

Kritik an fehlenden Hinweisen

Ähnliche Erfahrungen schildern auch andere Besucher, die das Heidengrabenzentrum aus diesem Grund mit einer schlechten Bewertung bei den Google-Rezensionen abstrafen. Man habe ihm den ansonsten „sehr positiven Besuch“ durch „mangelnde Ausschilderung, keinerlei Hinweise sowie durch eine völlige Überreaktion mit einem hohen Verwarnungsgeld“ vergällt, sagt ein Besucher aus Ludwigsburg.

Er akzeptiere natürlich das Bußgeld, weil er rechtlich dagegen nichts einwenden könne. Für Lepple hätte eine „nachdrücklich formulierte Nachricht“ an der Windschutzscheibe aber ausgereicht. Zum damaligen Zeitpunkt habe es auch weder aus Richtung Grabenstetten noch aus Richtung Erkenbrechtsweiler kommend einen Hinweis auf den offiziellen Parkplatz beim Aussichtsturm gegeben. Für Lepple steht fest: Er werde nicht mehr so schnell das Heidengrabenzentrum besuchen.

„Wir lernen aus allen Rückmeldungen“, sagt Grabenstettens Bürgermeister Roland Deh. So habe man unter dem Durchfahrtsverbotsschild eine Zusatztafel anbringen lassen, dass nur die Mitarbeiter des Heidengrabenzentrums bis zum Schotterparkplatz freie Fahrt haben. In Auftrag gegeben habe man zudem noch einmal ein großes Schild für die Einfahrt zum Heidengrabenzentrum mit dem Hinweis, dass direkt vor dem Gebäude nur Menschen mit einer Behinderung parken dürfen und es sonst keine weiteren Besucherparkplätze gebe. Am Montagmittag war das Schild bislang nicht angebracht gewesen. Auch mit den Landratsämtern sei man im Gespräch, um überregional den Besucherparkplatz am Astropfad besser kenntlich zu machen, ergänzt Deh.

Aussichtsturm frei zugänglich

Direkt am Heidengrabenzentrum sei ein solcher baurechtlich gar nicht möglich gewesen. Für die Kontrolle haben die drei Kommunen im vergangenen Herbst einen Gemeindevollzugsdienst eingestellt. „Zwei Monate wurde auf Verstöße hingewiesen, danach haben wir auf scharf gestellt“, erklärt Deh. Dass der Parkplatz Hochholz beim Aussichtsturm seit einiger Zeit nun nicht mehr kostenfrei nutzbar ist, zumindest im Zeitraum zwischen 9 und 16 Uhr, wird von manchen Zeitgenossen immer noch kritisiert. Deh ergänzt: „Wir müssen diesen Parkplatz aber auch unterhalten.“ Und dafür benötige man ebendieses Geld. Der Aussichtsturm sei hingegen frei zugänglich. Da könne man keinen Eintritt verlangen, weil der Bau durch die Tourismusförderung bezuschusst wurde unter der Vorgabe, dass der Turm frei zugänglich sei. Wer häufiger den Parkplatz nutze, könne aber auch ein Jahresticket für 50 Euro erwerben, erklärt Deh.

Eigentlich für Toiletten gedacht

Was den Mitarbeiterparkplatz direkt hinter dem Heidengrabenzentrum betrifft, sei die Fläche zuerst nur dafür gedacht gewesen, dort Toilettencontainer für Veranstaltungen aufzustellen, erklärt Deh, weil es dort die nötigen Anschlüsse gebe. Doch damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitgebrachtes nicht jedes Mal durch die Gegend tragen müssen, dürfen diese dort parken.