Gemeinderat Neidlingen
Von Kindergarten bis Obdachlosenunterkünfte

Einige der aktuell elf Kinder im Neidlinger Naturkindergarten benötigen eine Sprachförde­rung. Für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen hat die Gemeinde nun die Kosten berechnet.

Der Naturkindergarten in Neidlingen. Archivfoto: Peter Dietrich

Steinarten für den Friedhof sind ausgewählt

Die Steinauswahl für die Friedhofssanierung geschah nicht nur mit Mustern am Ratstisch, sondern auch mit einer Bemusterung vor Ort. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass manche Steine bei Nässe dunkler wirken als bei Trockenheit. Am Ende folgte der Gemeinderat einhellig dem Vorschlag der Verwaltung: Die Natursteinmauern werden aus Seeberger Sandstein gebaut. Dazu trug auch bei, dass der Gauinger Travertin gut 17.000 Euro teurer gewesen wäre. Bei den Randsteinen bestand, bei gleicher Preislage, die Wahl zwischen chinesischem und portugiesischem Granit, den Vorzug bekam ebenso einhellig der Stein aus Portugal. Außerdem wird Betonpflaster in der Farbe Kalkstein verwendet. Da Natursteine eine größere Schwankungsbreite haben, sollen sie jeweils aus derselben Produktionspalette stammen. Die Bauarbeiten sollen im Juni oder Juli beginnen und am Stück laufen, die Firma Hepperle Garten- und Landschaftsbau macht keine Sommerpause. Beim Start hat die Firma Spielraum – Hauptsache, sie ist spätestens am 17. Oktober definitiv fertig. Die Dauer der Bauarbeiten wird auf drei Monate geschätzt, einschließlich Pflanzungen.

Naturkindergarten bekommt Sprachförderung

Einige der aktuell elf Kinder im Neidlinger Naturkindergarten brauchen Sprachförde­rung. Dafür erhält die ­Gemeinde je Förderstunde 6,25 Euro für Personalkosten und 7,50 Euro pro Kind für Personal- und Sachkosten erstattet. Allerdings lässt sich der Zuschuss laut aktueller Sprachfördergruppenverordnung erst beantragen, wenn die Gruppe die Mindestgröße erreicht – was im Naturkindi nicht der Fall ist. Was tun? Für die Sprachförderung tut sich die Kommune als Träger mit dem Kindergarten Wasserschloss der evangelischen Kirchengemeinde zusammen, sie hat gemeinsam mit diesem eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Alle Kinder sollen die Kompetenzen, die sie für einen guten späteren Schulstart brauchen, gemeinsam im Kindergarten Wasserschloss erhalten. Der intensivere Sprachförderbedarf eines Kindes wird bei seiner Einschulungsuntersuchung (ESU) festgestellt. Die zusätzliche Förderung an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Grundschule soll erkannte Defizite ausgleichen. Jede Förderstunde dauert 45 Minuten und findet in kleinen Gruppen statt. Sie wird von Fachkräften geleitet, die dafür eine spezielle Qualifizierung haben.

Neidlingen hat Kosten für Unterkünfte berechnet

Für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen können Gemeinden in Gemeinschaftsunterkünften eine Gebühr pro Person kalkulieren. Unterhält eine Gemeinde mehrere Unterkünfte, kann sie diese getrennt berechnen, nötig ist jeweils eine genaue Kalkulation. Ein einfacher Blick auf die örtliche Vergleichsmiete ist nicht zulässig. Diese Berechnungen hat die Neidlinger Gemeindeverwaltung nun vorgenommen. Für die Unterkunft im Wasserschlossweg werden pro Person – einschließlich Betriebskosten – im Monat 230 Euro fällig. In der Gottlieb-Stoll-Straße sind es 250 Euro und in der neuen Unterkunft in der Weilheimer Straße 280 Euro.

Diese Gebühren erhält die Gemeinde direkt vom Landkreis – im Bewusstsein, dass der Landkreis sich letztlich über die Kreisumlage finanziert und die Gemeinden das erhaltene Geld im Prinzip über die Umlage selbst bezahlen.

Dieses Vorgehen hat aber einen Vorteil gegenüber dem Modell, bei dem Geflüchtete oder ­Obdachlose das Geld für die Unterkunft erhalten, um es anschließend an den Vermieter weiterzuleiten. Diese Praxis, das zeigen Erfahrungen, funktioniert nicht immer – das Geld kann weg sein.