
Tinyhäuser dürfen 30 Jahre bleiben
Drei Jahrzehnte dürfen die geplanten Tinyhäuser im Anschluss ans Wohngebiet Ötlinger Halde garantiert stehen bleiben. Aus juristischen Gründen darf der Pachtvertrag nicht länger laufen, den die Stadt Kirchheim über das Areal abschließen wird.
Irene Strifler







